06.11.2009
Gestern noch verkündete der Friedberger Ordnungsdezernent Peter Ziebarth (CDU) in der "Gießener Allgemeinen", daß er mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen, welches den Nationaldemokraten in allen Punkten Recht gab, "auf keinen Fall einverstanden" sei und er deshalb Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen werde. Eigens dazu wurde ein renommiertes Anwaltsbüro beauftragt, welches sicherstellen sollte, daß das antifreiheitliche Ansinnen des Friedberger Magistrats auch gerichtsfest gemacht wird. Mit zahlreichen an den Haaren herbeigezogenen "Argumenten", unter anderem jenem, die NPD hätte das Datum des 7. November bewußt in Anlehnung an den 9. November 1938 gewählt, sowie diversen "Gefahrenprognosen" sollten die Kasseler Richter hinters Licht geführt werden.
Tatsächlich geht es den Damen und Herren in der Friedberger Stadtspitze ganz offensichtlich nicht um irgendwelche Gedenkveranstaltungen oder darum, den Bürgerinnen und Bürgern einen störungsfreien Samstagseinkauf zu gewährleisten, sondern einzig darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zum Nachteil einer mißliebigen oppositionellen Gruppierung auszuhebeln. Schon im Vorfeld der rechtswidrig verhinderten Demos vom 1. August hatten diverse Exponenten der etablierten örtlichen Politschickeria über kryptische Zahlencodes im Zusammenhang mit dem Datum der Willenskundgebungen und der gleichen mehr phantasiert.
Letzten Endes nutzte aller juristischer Sachverstand und alle Taschenspielertricks nichts, die Richter des Oberverwaltungsgerichtes in Kassel ließen sich wie ihre Gießener Kollegen nicht in die Irre führen und gaben der volkstreuen NPD ebenfalls in allen Punkten Recht. Damit steht sowohl der zeitliche Rahmen, als auch die Marschroute für die nationale Opposition fest. Was dem Friedberger Magistrat bleibt, ist eine doppelte Blamage vor zwei Gerichten und darüber hinaus die Notwendigkeit, den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Friedberg erklären zu müssen, warum man Tausende Steuer-Euros für einen Rechtsstreit zum Fenster hinaus warf, der aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von vornherein praktisch aussichtslos war.
Jörg Krebs
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