04.11.2009
Lesezeit: etwa 1 Minute
Demo am 7. November in Friedberg: NPD-Rechtsabteilung erstattet Strafanzeige gegen potentielle Demo-Verhinderer
»
Zur Hauptseite wechselnBerlin/Gießen – Der Leiter der Rechtsabteilung der NPD, Frank Schwerdt, hat mit heutigem Datum Strafanzeige gegen insgesamt fünf natürliche und juristische Personen wegen des Verdachtes auf Verstoß nach § 21 (Versammlungssprengung) des Versammlungsgesetzes, sowie weiterer in Frage kommender Straftaten bei der Staatsanwaltschaft Gießen gestellt. Die Beschuldigten, darunter der Landrat des Wetteraukreises, das „Bündnis gegen Rechts“, sowie die Stadtverwaltungen von Florstadt und Butzbach, wenden sich nach Auffassung der Nationaldemokraten gegen die für den 7. November angemeldete und nicht verbotene Demonstration der hessischen NPD unter dem Motto „Demonstrationsfreiheit auch für politisch Andersdenkende“. Presseberichten zufolge wollen sie durch Blockaden die nicht verbotene Versammlung der NPD verhindern.
Der stellvertretende NPD-Parteivorsitzende Frank Schwerdt führt in seiner Strafanzeige weiter aus:
„Die geplanten Aktionen der Beschuldigten sind rechtswidrig. Sie haben das alleinige Ziel, die nicht verbotene Demonstration der NPD zu verhindern oder zu mindestens zu behindern. Erschöpft sich nämlich der Zweck einer Ansammlung darin, eine andere Versammlung zu verhindern, dann ist dies nicht mehr durch Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Juni 1991 – 1 BvR 772 / 90).
Schon allein um zukünftigen Gegendemonstranten die Grenzen ihrer Vorhaben, politisch nicht genehme Demonstrationen zu verhindern, aufzuzeigen, sind strafrechtliche Ermittlungen erforderlich. Ich stelle deshalb aus allen rechtlichen Gründen ausdrücklich Strafantrag (…)“
Der hessische NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt dazu:
„Ich begrüße den Schritt unserer Rechtsabteilung ausdrücklich, als ein weiteres Signal an alle potentiellen Demo-Verhinderer, daß sich die NPD die rechtswidrige Aushebelung demokratischer Grundrechte seitens selbsternannter ‚Demokraten’ nicht mehr gefallen läßt. Wer künftig meint, unsere Grundrechte mit Füßen treten zu müssen, der wird sich darauf gefaßt machen müssen, daß er seitens der NPD umgehend mit einer Anzeige konfrontiert werden wird. Ich kann mich an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat in der Bundesrepublik Deutschland für alle zu gelten, auch für die NPD.“
Frankfurt,den 04.11.2009
Verantwortlich:
Jörg Krebs, Pressesprecher des NPD-LV Hessen