21.09.2009
Zur letzten Sitzung des Stadtparlamentes vor der Bürgermeisterwahl beantragte der NPD-Abgeordnete Daniel Lachmann ein Verfahren gegen den amtierenden Bürgermeister Spamer wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft einzuleiten.
Lachmann begründete den Antrag wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Luft,
sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des Bürgermeisterwahlkampfes der NPD, wollten wir die Will-Zinnkann-Halle für eine Veranstaltung im September anmieten. Mit undemokratischen Tricks konnte Herr Spamer diese Veranstaltung jedoch verhindern. Hier liegt nun ein Fall von Amtsmissbrauch vor. Dies sollte nicht so einfach hingenommen werden. Vor allem durften bisher andere Parteien auch ihre Veranstaltungen ohne Kaution durchführen. Interessant finde ich, dass die Linksextremisten von der Partei – Die Linke eine Versammlung ohne Probleme durchführen konnten. Die NPD dies aber nicht tun darf.
Kindische Spielereien und falsche Vorwürfe gegen mich und meine Partei von Herrn Spamer bin ich gewohnt. So machte er einen Aufstand wegen eines angeblich falschen Impressums auf Flugblättern der NPD. Die FWG und Spamer gehen jetzt im Wahlkampf auf Nummer sicher und geben erst gar keines auf ihren Plakaten und Flugblättern an. Beides wurde bereits von mir bei der Polizei angezeigt.
Durch das Handeln von Herrn Spamer wird Gegnern meiner Partei zu verstehen gegeben, dass Rechtsverstöße gegen die NPD keine Rechtsverstöße seien. So denken diese, dass man auch weiterhin Beschädigungen an Plakaten und PKW´s von NPD-Mitgliedern betreiben könne. Hier sollte ein klares Zeichen gegen antidemokratisches Handeln gesetzt werden.
Der vorige Bürgermeister lässt Geburtstagsfeiern durch die Polizei auflösen, der jetzige verweigert einer ihm unbequemen Partei die Nutzung einer öffentlichen Halle.
Man könnte meinen, dass wir derzeit nicht nur afrikanische Verhältnisse im Büdinger Schloss hätten, sondern auch in der Büdinger Politik.
Ich bitte die Fraktionen um Zustimmung, da es hier nicht um eine Liebschaft zu meiner Partei geht, sondern darum, einen Antidemokraten in die Schranken zu weisen!“
Der Antrag wurde bei Enthaltung weniger frei denkender Abgeordneter vom Parlament abgelehnt.
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