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12.10.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Rechtswidrig verhinderte Demos am 01.08.2009: Hessische NPD reicht Klage ein

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Der Prozeßbevollmächtigte der hessischen NPD, Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt, hat mit Datum vom 8. Oktober eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Stadt Friedberg, sowie das Land Hessen beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Hintergrund der Klage sind die genehmigten Demonstrationen der hessischen Nationaldemokraten vom 1. August des Jahres in Friedberg und Nidda, welche durch ein offenkundiges Zusammenspiel von Polizei, Stadt Friedberg und gewaltbereiten linken Gegendemonstranten verhindert worden waren. Mit der Klage soll erreicht werden, daß gerichtlich festgestellt wird, daß die Verhinderung der Demonstrationszüge rechtwidrig war.

Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt erklärte in seiner Klageschrift unter anderem, daß hinsichtlich künftiger Demonstrationen Wiederholungsgefahr dahingehend bestünde, daß zu befürchten sei, daß die hessische NPD durch Untätigkeit und tolerieren von Straftaten sogenannter Gegendemonstranten seitens der Beklagten zum wiederholten Male an der Ausübung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit gehindert werden könnte. Zudem sieht Waldschmidt ein Rehabilitierungsinteresse des Klägers, da der Kläger, in Vertretung des NPD-Landesverbandes Hessen der stellvertretende Landesvorsitzende Daniel Lachmann, durch rechtswidriges Handeln der Behörden immer wieder in seinen Grundrechten behindert werden könnte, wenn nicht juristisch festgestellt wird, daß das Handeln der Beklagten rechtswidrig gewesen ist.

Frankfurt, den 12. Oktober 2009

Jörg Krebs,
NPD-Landesvorsitzender Hessen
und Pressesprecher
 

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