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22.09.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Die Hälfte der geduldeten Ausländer in Deutschland lebt von Sozialhilfe

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Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung brachte es an den Tag: Über die Hälfte der in Deutschland geduldeten Ausländer bezieht Sozialleistungen.

Aufgrund der sogenannten Altfallregelung, die für länger in Deutschland lebende Ausländer nur denen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zugesprochen hatte, die am Stichtag, dem 28. Februar 2009, eine geregelte Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, bekommt nun jeder zweite Ausländer Gelder aus den Sozialkassen. Dieser ausländische Personenkreis konnte zum Stichtag keine Erwerbstätigkeit vorweisen und hat nach der bisher geltenden Regelung bis zum Jahresende eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Damit diese geduldeten Ausländer noch mehr Löcher in die Sozialkassen reißen, sprechen sich die GRÜNEN, die Linkspartei, aber auch die CDU in Nordrhein-Westfalen für eine Verlängerung der Frist aus.

 

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), sprach sich dafür aus, daß wegen der „schwierigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auf Grund der Wirtschaftskrise eine angemessene humanitäre Lösung gefunden werden müsse“.

 

Wieso die Lösung aber nicht Abschiebung heißen kann, erschließt sich anhand der vorgelegten Zahlen der Bundesregierung überhaupt nicht. So hatten bis zum 30. Juni 35.128 Personen einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gestellt. Allerdings konnten lediglich 6.901 die Kriterien erfüllen. „Von einigen Ländern ist mitgeteilt worden, daß die häufigsten Ablehnungsgründe die Täuschung über die Identität, begangene Straftaten, die Nichterfüllung der zeitlichen Voraussetzungen (Stichtagsregelung) sowie die Nichterfüllung der Paßpflicht waren“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Also alles überwiegend Gründe, die zu einer sofortigen Abschiebung führen müßten.

 

Darüber hinaus kann man vermuten, daß ein Großteil der „Ausländer auf Probe“ auch zum Jahresende nicht das Kriterium des Nachweisens einer geregelten Arbeit nicht erfüllen kann. Eine Stichprobenuntersuchung einzelner Bundesländer ergab, daß von 3.774 Befragten lediglich 1.636 keine Sozialhilfeleistungen bezog, was einer Quote von 43 Prozent entspricht. Da sich die strukturschwachen Bundesländer Berlin und Bremen nicht an der Schätzung beteiligten, dürfte der tatsächliche Wert eher noch ungünstiger ausfallen.

 

Anstatt sich also darüber Sorgen zu machen, wie man diesen Ausländern über Jahresende hinaus den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen kann, sollte man lieber über Abschiebungsmaßnahmen nachdenken. Es ist nicht hinnehmbar, daß ein ausländischer Personenkreis überdurchschnittlich hoch die Sozialkassen belastet, obwohl er nie in diese eingezahlt hat.

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