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11.09.2009

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Der Fünf-Punkte-Plan der NPD zur Ausländerrückführung

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Alle im Bundestag vertretenen Parteien einigten sich 2004 auf ein Zuwanderungsprogramm, welches weiterhin den Zuzug fremder Arbeitskräfte regelt und dadurch fördert. Das ist unserer Ansicht nach unmenschlich und weder wirtschaftlich noch volkspolitisch vertretbar. Unsere Antwort darauf ist ein Ausländerrückführungsprogramm:

Präambel

Ein grundlegender politischer Wandel muß die menschenfeindliche Integrationspolitik beenden sowie die deutsche Volkssubstanz erhalten. Das Recht aller Menschen auf eine lebenswerte Zukunft, das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, auf kulturelle und nationale Identität, haben Vorrang vor bedingungslosem, einseitigem und kurzsichtigem Gewinnstreben. Den Angehörigen anderer Völker, die hier einen Arbeitsplatz auf Zeit innehaben, muß die Möglichkeit gegeben werden, ihre kulturelle und nationale Identität zu bewahren. Dadurch ist ihnen auch die Rückkehr in ihre Heimatländer zu erleichtern. Die nachfolgenden fünf Punkte zeigen, daß trotz der gewaltigen Überfremdung gesetzliche Lösungen zur Rückführung der Ausländer in ihre Heimat möglich sind. Vom notwendigen Wandel in der Ausländerpolitik werden Deutsche und Ausländer gleichermaßen profitieren.

 

Die NPD fordert:

1. Schaffung eines nationales Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetzes

Arbeitsvermittlungsstellen dürfen nur dann Arbeit für eine begrenzte Zeit an Ausländer vergeben, wenn keine gleichqualifizierte deutsche Arbeitskraft zur Verfügung steht. Betriebe, welche Ausländer beschäftigen müssen 25 Prozent vom Bruttolohn in eine Sonderkasse zur sozial verträglichen Rückführung der angeworbenen Ausländer hinterlegen. Es darf nicht sein, daß Betriebe mit billigen ausländischen Arbeitskräften Gewinne erzielen und diese Arbeitskräfte später als Sozialfall der Volksgemeinschaft zur Last fallen. Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, daß fremde Arbeitskräfte immer teurer sind als deutsche!

2. Sofortige Ausgliederung der in Deutschland lebenden und beschäftigten

Ausländer aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem. Nationaldemokratische Sozialpolitik fühlt sich den sozial Schwachen unseres Volkes verpflichtet. Ausländer sind daher aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem auszugliedern. Wer keine Ansprüche daraus ableiten kann, hat auch keinen Grund, sich ohne Arbeit in Deutschland aufzuhalten. Erworbene Auszahlungsansprüche ermöglichen den Ausländern den Aufbau einer eigenen Existenz in ihrem Heimatland und bewahren das deutsche Sozialversicherungssystem vor unkalkulierbaren Folgekosten. Der Grundsatz: Deutsches Geld für deutsche Aufgaben findet hier seine Bestimmung.
Einzelheiten regeln Bundesgesetze.

3. Strikte Anwendung eines Ausländergesetzes, zur Aufenthaltsbeschränkung

Ausländische Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende u.ä. sind uns selbstverständlich willkommen, doch Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder Sonderaufenthaltsgenehmigung haben Deutschland nach längstens dreimonatigem Aufenthalt unverzüglich zu verlassen. Notwendige Gesetze haben eine praktikable Abschiebung zu regeln, welche zudem die Betreffenden an den
Kosten zu beteiligen hat.

4. Ausländer dürfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben

Grund und Boden sind unveräußerliches Eigentum des deutschen Volkes. Dies muß in einer Verfassung aufgenommen und gesetzlich geregelt werden. Wenn Ausländer in Deutschland investieren wollen, können sie Mieten oder pachten.

5. Ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl

Wir Nationaldemokraten fordern die ersatzlose Streichung des sogenannten „Asylrechtsparagraphen“ Art. 16a Grundgesetz. Das weltweit einzigartige einklagbare Recht auf Asyl hat nicht nur zu einem unvorstellbaren Ausmaß geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in Milliardenhöhe. Ferner hat ein Gesetz die Abschiebung krimineller Ausländer zu regeln. Die Feststellung, daß im Heimatland eines Asylbewerbers strengere Strafen als in Deutschland gelten, darf der Abschiebung nicht grundsätzlich im Wege stehen.

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