03.07.2009
Als im August 2008 in Nidda eine Veranstaltung der Islam-Gemeinde wegen der „großen Unterstützung“ der Niddaer Bevölkerung gegen die Demonstration der NPD im Dezember 2007 öffentlich einlud, sollte auch Teil des Veranstaltungsprogramms ein Vortrag und eine Diskussion zum Thema „Islam“ stattfinden. An dieser Diskussion wollten sich auch die beiden NPD-Kreistagabgeordneten Daniel Lachmann und Stefan Jagsch beteiligen. Um auch den Teilnehmern das wahre Gesicht der Ahmadiyya aufzuzeigen und nicht nur deren beschönigte Propaganda von einer friedlichen und demokratietreuen Islam-Gemeinde.
Jedoch wurde der Zugang zur Veranstaltung durch den stellvertretenden Ordnungsamtleiter der Stadt Nidda, Uwe Bonarius, und dem Büdinger Polizeichef, Gerhard Keller, untersagt. Bonariusberief sich im Gespräch mit den „nicht erwünschten“ Besuchern auf eine Anweisung vom Veranstalter. Dieser hätte ihm mitgeteilt, dass die beiden Kreistagsabgeordneten und die beiden weiteren Begleiter dort nicht erwünscht seien. Wahrscheinlich befürchteten die Islamisten, dass auch andere Meinungen in der Diskussion dargelegt werden und ihr Lügenkonzept öffentlich gemacht wird. Dies verdeutlicht auch die antidemokratische Haltung der Veranstalter und zeigt wie sie mit anderen Meinungen umgehen. Hinzu kommt, dass noch Beamte dieses Landes missbraucht werden, um dieses Verhalten durchzusetzen und freien Bürgern ihr Recht genommen wird, an öffentlichen Veranstaltungen teil zunehmen.
NPD-Funktionär Lachmann sagte zum Ausgang des Verfahrens: „Die Richter des Verwaltungsgerichts Gießens erläuterten dass Herr Bonariussich rechtswidrig Verhalten habe und den Zugang zur Veranstaltung nicht hätte verweigern dürfen. Dies ließ das Gericht bereits zum Beginn der Sitzung durchblicken und wollte den Prozess mit einem Vergleich zugunsten der NPD-Funktionsträger schnell enden lassen. Die Städtischen Vertreter stimmten hierbei nicht zu, da sie sonst den Rechtsbruch eingestehen hätten müssen.“ Des weiteren sagte Lachmann: „Die Wetterauer Nationaldemokraten sind gespannt auf künftige Städtische Veranstaltungen und ob das Zugangsrecht wieder von deren Mitarbeitern beschnitten wird und im Nachhinein die NPD ihr Recht vor Gericht erneut erkämpfen muss.“
Denn Uwe Bonariuswar vor Gericht immer noch nicht der Auffassung, dass sein Verhalten falsch war. Die Wahrheit sieht nun mal anders aus und die NPD bekam zu guter letzt doch noch zu ihrem Recht…
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