28.04.2009
Schaute man sich vor wenigen Tagen die große deutsche Tageszeitung „Süddeutsche“ an, fühlte man sich wie in einer Zeitmaschine und damit einige Tage zurückversetzt. Man kam unweigerlich auf den Gedanken, hier könne es sich nur um einen gut präsentierten Aprilscherz handeln.
Dass dem nicht so war, erkannte man nicht nur beim Blick auf den Kalender, sondern auch beim Lesen des kompletten Artikels.
Doch was ist der Auslöser für diese Verwirrung?
Unter dem Titel „Auferstanden aus Ruinen“ kommentiert Dr. Heribert Prantl ein bevorstehendes Ereignis, was unweigerlich auf uns zu kommen wird. Die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz feiern 60jährigen Geburtstag und Prantl macht sich Gedanken um ein geeignetes Geburtstagsgeschenk. Gedanken um eine Feierlichkeit, die mit Sicherheit einem Großteil der hier lebenden Deutschen da vorbei geht, was aussieht wie zwei halbkugelförmige, spiegelsymmetrische Hälften, welche von der Analrinne getrennt werden: dem Arsch. Wir befinden uns schließlich in der schlimmsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Da gibt es also nichts zu feiern.
Dass Prantl nicht nur das anders sieht, unterstreicht er mit seinem Vorschlag, dass wir Deutschen uns doch endlich eine neue Nationalhymne schenken sollten. Er begründet das wie folgt: „Das Land könnte sich selbst beschenken - mit einer zweiten Strophe zur Deutschlandhymne. Bisher gibt es nur eine einzige: “Einigkeit und Recht und Freiheit”.“ Natürlich schreibt er das nicht ohne auch gleich einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten: „Daran könnte man eine zweite anhängen: “Auferstanden aus Ruinen, und der Zukunft zugewandt”.“ Dem geneigten Leser wird sofort aufgefallen sein, dass Prantl hier schon der erste Fehler unterlaufen ist, denn unsere Nationalhymne hat nämlich nicht nur eine Strophe sondern genau drei. Nur gehört es in dieser Republik nicht zum guten Ton, alle drei Strophen zu singen, weil laut Prantl der übermütige Satz enthalten ist: „Deutschland, Deutschland über alles“.
Man muß an dieser Stelle erwähnen, dass Prantl von 1981 bis 1987 Richter an verschiedenen bayerischen Amts- und Landgerichten gewesen ist und schon alleine aus diesem Grund wissen müsste, wie viele Strophen das „Lied der Deutschen“ hat. Was Prantl als Richter aber auf jeden Fall wissen müsste ist, dass das Grundgesetz, welches er zu feiern gedenkt, lediglich eine vorübergehende Verfassung der Siegermächte ist, welches als Provisorium solange gelten sollte, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Das Ende der Teilung jährt sich dieses Jahr auch zum 20.Mal und die Verfassung, die sich alle Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben sollten, steht nach wie vor aus. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die beiden Verhandlungsführer Wolfgang Schäuble und Günther Krause in den sogenannten Einigungsvertrag folgende Formulierung eingearbeitet haben: “Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes”. Dies widerspricht jedoch der Formulierung des “Parlamentarischen Rats” von 1949 und somit besitzt das Grundgesetz keine Gültigkeit.
Wir würden als Geburtstagsgeschenk für die Bundesrepublik Deutschland eine Mundharmonika empfehlen, dann kann sie sich wenigstens selber das Lied vom Tod spielen.
In diesem Sinne:
Auf in den Untergang, denn erst dann werden Geschenke gemacht.
Den kompletten Artikel von Dr.Heribert Prantl findet man hier:
www.sueddeutsche.de/politik/81/465668/text/