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07.09.2008

Lesezeit: etwa 4 Minuten

„Hartz IV-Studie belegt die gesellschaftliche Dekadenz“

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Bericht
Die Studie „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“, wonach 132 Euro für Hilfebedürftige ausreichen, ist ein pseudo-wissenschaftliches Pamphlet, so Antje Hiekisch (NPD), sozialpolitische Sprecherin.

Die neuerliche Studie der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz zum Hart IV-Regelsatz offenbart den gesellschaftlichen Zustand, der, so die sozialpolitische Sprecherin Antje Hiekisch (NPD), von Unterwanderung und Aushöhlung des Sozialstaatsprinzips eines abgehobenen elitären politischen Kartells geprägt ist. Irrationale Annahmen und völlige Außerachtlassung der gesellschaftlichen sowie gesetzlichen Anforderungen an hilfebedürftige Sozialleistungsempfänger prägen dabei die Herangehensweise der Studie „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“.

Die Studie von Friedrich Thießen und Christian Fischer, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz, kommt zu dem Schluß, daß das Minimum der monatlichen sozialen Grundleistung 132 Euro bzw. als Maximum 278 Euro für Hilfebedürftige beträgt, jeweils ohne Wohnkosten. Einleitend wird in der Studie zwar darauf hingewiesen, daß durch das lediglich allgemein formulierte Sozialstaatsprinzip nach den Artikeln 20 und 28 Grundgesetz (GG) kein konkreter Ansatz zu finden sei, jedoch wird dann auf Grundlage des SGB XII und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) versucht, einen Bogen zur Wahrung eines menschenwürdigen Lebens zu finden.

Ist dieser Ansatz allein schon zweifelhaft, da das SGB XII auf nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige ausgerichtet ist, also auf anhaltend kranke und behinderte Menschen, wodurch sich allein schon ein erhöhter Bedarf ergibt, kann dies auf erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II erst recht nicht übertragen werden, da an diese andere gesellschaftliche Anforderungen gestellt werden. Hiernach ist die Eigenbemühung um Teilhabe am Erwerbsleben Ziel, Paragraph 14 SGB II. Dieser bei der Hartz IV-Gesetzgebung eingegangene Fehler wird einfach fortgeschrieben.

Aber auch im weiteren führt die Studie die Vergehen fort, die schon bei Einführung von Hartz IV gemacht wurden: Mit der Heranziehung der EVS, die lediglich die Ausgaben der untersten 20 Prozent der Nettoeinkommen, ohne Sozialhilfeempfänger, mit weiteren Abstichen berücksichtigt, um hiernach noch einmal weitere Kürzungen vorzunehmen, legt den ökonomischen und nicht den humanitären sowie gesellschaftlichen verpflichteten Charakter der Studie dar. Daß dann jedoch unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit unterstellt wird, 132 Euro als Minimum bzw. 278 Euro Maximum würden ausreichen, um den Lebensbedarf abzusichern, der Regelsatz von Hartz IV also angeblich deutlich zu hoch angesetzt sei, wirft die Frage auf, ob die Verantwortlichen der Studie, Friedrich Thießen und Christian Fischer, für die TU Chemnitz überhaupt noch tragbar sind. So gehen die beiden davon aus, daß die Kosten der Unterkunft separat erstattet werden. Dies ist nicht nur realitätsfern, vielmehr auch falsch, denn Heizenergie sowie Energie für die Warmwasserbereitung und Strom sind nicht Bestandteil der Kosten der Unterkunft (KdU). Insofern ist deren Ausklammerung schon fehlerhaft, wurde doch mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom 20.7.2006 der Zusatz angehängt: „Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.“ Schon durch diese Ausklammerung muß der Studie eine interessensgeleitetete „Wissenschaftlichkeit“ unterstellt werden.

Die sozialpolitische Sprecherin, Antje Hiekisch (NPD), äußerte scharfe Kritik an der Studie: „Nicht nur, daß mit der Studie der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz unter ökonomischen Gesichtspunkten versucht wurde nachzuweisen, daß 132 Euro für ein menschenwürdiges Leben ausreichen, die Studie geht vielmehr von einer völligen Realitätsferne aus: Neben den fehlenden Aspekten der zu tätigenden Eigenbemühungen um Arbeit läßt die Studie die in großen Teilen auch noch die selbst zu tragende Gesundheitsvor- und -versorgung offen, so die politisch motivierte Praxisgebühr beim Haus- und Zahnarzt. Zwei Euro ʹKommunikationskostenʹ, weil Hilfebedürftige schließlich in die Bibliothek gehen und dort den Internetanschluß nutzen könnten. Unter dem Aspekt, daß dabei aber nur 23 Euro für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel enthalten sind, stellt sich die Frage, wie die Menschen in die Bibliothek kommen sollen, die schließlich auch noch eine Monatsgebühr erhebt. Ein Euro für ʹFreizeit, Unterhaltung und Kulturʹ schließlich soll ausreichen, um Bewerbungen zu schreiben und z.B. die GEZ-Gebühren zu bezahlen - allein diese sind horrend gestiegen -, Schulmaterialien der Kinder zu kaufen und nebenbei sich auch noch weiterzubilden. Sieben Euro für Gebrauchsgegenstände schließlich sollen Hilfebedürftigen ausreichen, um neben den alltäglichen Verbrauchsmitteln auch noch für Ersatz anzusparen. Was wir mit der Studie erleben, ist die Fortführung von Auflösungserscheinungen der Sozialstaatsaspekte einer auf Globalisierungsextremismus ausgerichteten Gesellschaft unter dem Deckmantel der ʹWissenschaftlichkeitʹ. Es wäre wünschenswert, wenn die Urheber dieser ʹStudieʹ in absehbarer Zeit nach Auflösung ihrer Arbeitsverträge die Praxistauglichkeit ihrer Forschungsergebnisse am eigenen Leibe unter Beweis stellen können.“

Antje Hiekisch
Sozialpolitische Sprecherin der NPD
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www.youtube.com/watch

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