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18.06.2008

Lesezeit: etwa 1 Minute

Kreis-Anzeiger musste Gegendarstellung drucken

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Bericht
Nachdem in einem Zeitungsartikel in der Ausgabe des Kreis-Anzeigers vom 04.06.2008 unter der Überschrift: „„Urteil: NPD-Anfrage war volksverhetzend“ fälschlicherweise behauptet wurde, dass die vom Abgeordneten Lachmann in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung gestellte Anfrage, in der lediglich nach dem Anteil ausländischer Gaststätten, Bistros und Bars in Büdingen gefragt wurde, laut Gerichtsurteil den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würde, musste nun eine Gegendarstellung abgedruckt werden. Diese wurde am 14.06.2008 abgedruckt und hatte folgenden Inhalt:

Kein Urteil zur NPD-Anfrage

Der am 4. Juni im KA erschienene Artikel zur Auseinandersetzung um eine Anfrage des NPD-Stadtverordneten Daniel Lachmann enthält eine fehlerhafte Überschrift. Das Landgericht Gießen hat - anders als in der Überschrift formuliert - kein Urteil gefällt und auch keine juristische Wertung vorgenommen. Vielmehr hat das Gericht, wie im Text zutreffend dargestellt, die von Lachmann beantragte Prozesskostenhilfe abgelehnt, da es keine Erfolgsaussichten für den Antrag sehe. Dieser hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem Ulrich Engler in seiner damaligen Funktion als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher die Behandlung der Anfrage wie viele gastronomische Einrichtungen es in Büdingen gebe, deren Betreiber nicht deutscher Herkunft seien, mit der Begründung verweigert hatte, diese sei volksverhetzend. Dazu stellte das Landgericht fest, Englers Wertung sei als Meinungsäußerung grundrechtlich besonders geschützt und nicht als beleidigend zu werten.
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