12.01.2007
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Das Demonstrationsrecht gilt auch für nationale Deutsche!
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Zur Hauptseite wechselnBericht
Wie zu erwarten war, kündigte die Stadt - in Person der Oberbürgermeisterin (!) - an, gegen die für den 07. Juli des Jahres angemeldete Demonstration der Nationaldemokraten in Frankfurt, mit "allen rechtlichen Mitteln vorgehen zu wollen".
Unter dem Motto "Arbeit statt Dividende - Volksgemeinschaft statt Globalisierung", will die NPD in Frankfurt am Main gegen kapitalistische Ausbeutung und plutokratisches Joch demonstrieren. Dieses Ansinnen rief sogleich die üblichen Demokratieverächter auf den Plan.
So kündigten die Stadtoberen und ihre linksextremen Handlanger bereits heute an, die Nationalisten an der Ausübung ihrer grundgesetzlich verbrieften Grundrechte hindern zu wollen. Man werde "alle rechtlichen Möglichkeiten" nutzen, um die NPD fernzuhalten, heißt es.
Nun gut. Wir Nationaldemokraten verfügen hier über einschlägige Erfahrungen und profunde Kenntnisse und werden uns unserer Haut schon zu erwehren wissen. Und wir können zuversichtlich sein, daß spätestens die Bundesrichter in Karlsruhe der pseudo-demokratischen "Avantgarde" in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung erneut eine Lehrstunde in Sachen Demokratie erteilen, indem sie eine etwaige Verbotsverfügung seitens der Stadt zu Konfetti verarbeiten werden.
Es bleibt hier noch zu erwähnen, daß in diesem Falle die Stadt Frankfurt enorme Kosten wird tragen müssen und das nur, weil einige unverbesserliche Feinde des geltenden Grundgesetzes einer mißliebigen Oppositionspartei die Rechte beschneiden wollen.
(Jörg Krebs, Stadtverordneter der NPD)