Jetzt Mitglied in der NPD werden!


25.11.2006

Lesezeit: etwa 1 Minute

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Schächten von Tieren

» Zur Hauptseite wechseln

Bericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das betäubungslose Schlachten von Tieren (Schächten) aus religiösen Gründen auch nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz erlaubt. Ein muslimischer Schlachter hatte geklagt, nachdem der Lahn-Dill-Kreis als zuständige Behörde ihm die nach dem Tierschutzgesetz notwendige Ausnahmegenehmigung für die betäubungslose Schächtung von Rindern und Schafen verweigert hatte.

„Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Wertlosigkeit des Staatszieles Tierschutz aufgezeigt.“ kommentiert der JN-Bundesvorsitzende Stefan Rochow das Urteil.

Rochow weiter: „Die Entscheidung des Gerichts hat mit einem Urteil im Namen des Volkes überhaupt nichts zu tun. Noch im September dieses Jahres haben sich laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der „Stiftung Albert Schweizer für unsere Mitwelt“ 72 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland für ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens ausgesprochen. Diesen Menschen ist heute mit dem Urteil ins Gesicht geschlagen worden. Religionsfreiheit hat nämlich genau dort Grenzen, wo Tiere aus religiösen Gründen qualvoll zu Tode gebracht werden.“

Völliges Unverständnis äußerte Rochow, wenn trotz des in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz, solch ein Urteil möglich ist. „Offenbar ist das ethische Empfinden der Deutschen, welche immerhin hier zu Hause sind, für die deutschen Gerichte weniger Wert als die Religionsansprüche zugewanderter Immigranten. Auch solche Entwicklungen zeigen die schleichende Besitznahme unseres Landes durch fremde Kulturen auf. Ein wahrlich schwarzer Tag für Tierschützer und ein weiterer Sieg für die Wüstenreligionen“ stellt Rochow abschließend fest.

Mathias Rochow
JN-Bundesgeschäftsführer
» Zur Hauptseite wechseln
 
Jetzt den Adobe Flash-Spieler runterladen um das Video anzusehen.

Nachrichtenbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen

Eintragen Austragen

Jetzt NPD-Mitglied werden! Gehören sie noch zu der schweigenden Mehrheit in Deutschland, denen die Machenschaften der Polit-Bonzen stinken? Dann werden Sie jetzt Mitglied der sozialen Heimatpartei!

NPD-Materialdienst

Kurznachrichten

  • NPD-Wetterau
    NPD-Kandidat Daniel Knebel zur Bürgermeisterwahl in Altenstadt am 01.04.2012 zugelassen
  • NPD-Wetterau
    Am 16.07.11 Demo in Gießen - "Das System ist am Ende-Wir sind die Wende"
  • NPD-Wetterau
    Kundgebung der NPD in Friedberg am 26.03.2011 unter dem Motto: "Bürgerwut in die Parlamente - Jetzt NPD!"
  • NPD-Wetterau
    Wahlvorschläge zur Kreistagswahl, sowie für die Wahlantritte in Wölfersheim, Büdingen und Altenstadt fristgemäß eingereicht
  • NPD-Wetterau
    Laut Antifa-Flugblatt ist die NPD in Büdingen sehr erfolgreich :-)
  • NPD-Wetterau
    NPD nimmt an Friedensmarsch von den bürgerlichen Kräften und der Antifa teil - Veranstaltung bereits nach 50 Minuten beendet
  • NPD-Wetterau
    Heute wurden die letzten der 25.000 Werbeflugblätter zur Veranstaltung in Büdingen im Wetteraukreis verteilt
  • NPD-Wetterau
    Ein alter Traum wird wahr: NPD-Parteitag stimmt der Verschmelzung mit der DVU zu!
  • NPD-Wetterau
    SENSATION: NPD-unter­stützter Bürge­rmeis­terkandidat Lutz Battke erhält 24,2 Prozent!
  • NPD-Wetterau
    Wieder nur gering­fügige Beteiligung an den Auslän­derbeirats­wahlen in Hessen
NPD vor Ort - Kreisverbände in Hessen
NPD Wochenbrief
npd.de nutzt jetzt flattr
NPD bei Facebook


Ihr Weg zu uns

KV-Wetterau
Work Postfach: 1386
63643 Büdingen

Cell Mobil: 0174-9747711
www.npd-wetterau.de
ePost:
 


2001 - 2012 © npd-wetterau.de Alle Rechte vorbehalten | Impressum
 
Diese Seite wurde 2 mal angezeigt.