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25.11.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Platzverweise gegen NPD-Fraktionsmitarbeiter beim "Tag der Sachsen" waren rechtswidrig

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Posse um Sarrazin-Plakat findet damit ihr Ende

Beim "Tag der Sachsen", dem größten Volksfest im Freistaat, das dieses Jahr am ersten September-Wochenende im erzgebirgischen Oelsnitz stattfand, kam es am 4. September zu einem Zwischenfall, bei dem das bekannte Plakat der NPD-Fraktion mit der Aussage "Alle wissen: Sarrazin hat Recht" eine Rolle spielte.


Das Sarrazin-Plakat der NPD

Als die beiden NPD-Landtagsabgeordneten Arne Schimmer und Andreas Storr mit vier Mitarbeitern der Fraktion auf dem Festgelände unterwegs waren, trug Schimmer das Plakat unter dem Arm. Diese Tatsache löste einen mehrstündigen Polizeieinsatz aus. Zunächst wurden die beiden Abgeordneten zusammen mit ihren Begleitern in einer Seitenstraße in der Nähe des NPD-Informationsstandes zur Feststellung der Personalien festgehalten. Das Plakat wurde beschlagnahmt. Angeblich soll eine nicht genehmigte Demonstration vorgelegen haben.

Nachdem sich Schimmer und Storr als Landtagsabgeordnete auswiesen, wurden die Ermittlungen gegen sie gestoppt. Dafür konzentrierte sich die Polizei nun auf ihre vier Begleiter, die allerdings nur zu ihrer Sicherheit mit unterwegs waren. Nach mehreren Stunden kamen die Behörden dann zu dem Ergebnis, daß doch keine Demonstration vorlag. Trotzdem wurde gegen die vier Fraktionsmitarbeiter ein Platzverweis für das Festgebiet und für den gesamten restlichen Veranstaltungszeitraum erteilt. Das Plakat wurde zunächst zurückgegeben.

Rund 15 Minuten später wollte die Polizei dann das Plakat doch wieder beschlagnahmen. Da es jedoch inzwischen nicht mehr auffindbar war, beließ man es bei der Absicht.

Die Fraktionsmitarbeiter erhoben durch Rechtsanwalt Ingmar Knop Widerspruch. Nun teilte die zuständige Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge dem Anwalt mit, daß die am 4.9.2010 erteilten Platzverweise rechtswidrig waren, weil der Begriff des Ortes, für den der Verweis gelten sollte, überdehnt wurde. Die Kosten für das Widerspruchsverfahren trägt der Freistaat Sachsen - also der Steuerzahler.

Quelle: www.npd-fraktion-sachsen.de




 

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