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21.09.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

NPD-Hessen siegt vor Gericht: Verhalten der Polizei am 1. August 2009 war rechtswidrig!

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Der Ausgang der Verhandlung am gestrigen Tage war ein Schlag ins Gesicht nicht nur der Polizei, sondern vor allem ins Gesicht derer, die sich selbst als „Demokraten“ bezeichnen, durch ihr nunmehr durch ein ordentliches Gericht als rechtswidrig festgestelltes Verhalten aber selbst bewiesen, daß sie keine Achtung vor den hierzulande geltenden Gesetzen haben. Gemeint sind jene Gesetzlosen der sogenannten „Antifa“ und ihres links-linken bürgerlichen Umfeldes, die sich in rechtswidriger Weise einer Demonstration der hessischen Nationaldemokraten am 1. August 2009 in Friedberg in den Weg stellten. Das Verwaltungsgericht Gießen gab nunmehr einer Fortsetzungsfeststellungsklagedes NPD-Landesverbandes Hessen statt und stellte in seinem Urteil fest, daß die polizeilichen Maßnahmen, die letztlich zur Verhinderung eines Marsches durch Friedberg führten, rechtswidrig waren.

 

Insbesondere stellte das Gericht fest, daß die linksextremen Demo-Verhinderer das Recht auf Demonstrationsfreiheit nicht für sich in Anspruch nehmen konnten, da ihr Ansinnen allein der Verhinderung der ordnungsgemäß angemeldeten und nicht verbotenen NPD-Demonstration galt. Das durch das Grundgesetz geschützte Recht der Nationaldemokraten auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung hätte nur dann zurücktreten müssen, wenn Maßnahmen gegen die Gegendemonstranten nicht möglich gewesen wären. Davon war das Gericht nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung jedoch nicht überzeugt. Das Versammlungs- und Polizeirecht gebiete ein Vorgehen in erster Linie gegen den Störer, nicht gegen den, der sich seinen Rechten entsprechend verhalte.

 

 

Der hessische NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs erklärt dazu:

„Wieder einmal haben wir Nationaldemokraten uns unser grundgesetzlich garantiertes Recht der Versammlungsfreiheit erst vor einem Gericht erstreiten müssen. Diese Tatsache allein wirft schon ein bezeichnendes Licht auf diesen angeblich freiheitlichsten Staat, den es je auf deutschem Boden gab. Nicht zuletzt der Fall Sarrazin hat einer größeren Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, daß es um die Demokratie und Freiheit in der Bundesrepublik nicht zum besten bestellt ist. Wer aus der Reihe tanzt, wird gnadenlos an die Wand gedrückt, dessen bürgerliche Rechte werden mit Füßen getreten, er verliert seine Reputation, seine Anstellung, seine Menschenwürde. Nicht anders als Herrn Sarrazin und den vielen Tausend nationalen Dissidenten erging und ergeht es der NPD. Unser Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurde und wird mit Füßen getreten.

 

Von der politischen Linken sowieso, aber auch von all jenen Minusseelen in den Stadt- und Kreisverwaltungen, die sich zu willfährigen Instrumenten im 'Kampf gegen Rechts' machen lassen, der längst – und das hat das nunmehr vorliegende Urteil erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt – zu einem Kampf gegen das Recht geworden ist. Unser Vorwurf richtet sich in erster Linie nicht gegen die Polizei als Institution, sondern gegen die politisch Verantwortlichen im hessischen Innenministerium, die es offenbar bewußt zulassen, daß linksextreme Gesetzesbrecher der Polizei auf Hessens Straßen diktieren können, wie sie sich gegenüber gesetzestreuen Bürgern zu verhalten hat. Das gestrige Urteil sollte daher auch als demokratische Lektion für den neuen hessischen Innenminister Boris Rhein – als oberstem Dienstherr der Landespolizei - gesehen werden, der seinen Job in dieser Hinsicht hoffentlich besser machen wird, als sein Amtsvorgänger.“
 

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