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24.06.2010

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Persönliche Erklärung des NPD-Parteivorsitzenden zum Diskriminierungsverbot

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Liebe aufmerksame Leser unserer Weltnetzseite,

ich bedanke mich für die vielen Solidaritätsbekundungen, die mich per Post, Fax, Telefon und E-Post in diesen Stunden aus der ganzen Welt erreichen. Auf der Straße und beim Einkaufen sprechen mich spontan Leute an und drücken mir die Hand. Bezeichnend ist, daß diese Haltung mir gegenüber auch von Mitgliedern anderer Parteien und sogar von erklärten Parteigegnern entgegengebracht wird. Ich bin überwältigt von den vielen Sympathiebekundungen über die Parteigrenzen hinweg und gewinne wieder ein klein wenig Vertrauen in unser Volk zurück.

Fast stündlich erreichen mich Brief-Kopien von Personen, die schon Gäste in dem Hotel waren und dem Hotel versichern, jetzt dort nicht mehr ihren Urlaub zu verbringen oder an Tagungen teilnehmen zu wollen. Wenn das so weiter geht, werden sich da künftig überwiegend Ausländer, Schwule und Kommunisten wohl fühlen, um sich dort unter sich in „Toleranz“ zu üben. So waren die Kommunisten der Linkspartei am 20. April 2010 gern gesehene Gäste zu einer Klausurtagung im Hotel Esplanade in Bad Saarow.



Aber es geht hier um viel mehr. Schließlich gibt es seit 2007 die Kampagne der Brandenburger DEHOGA, „Kein Bett für Nazis“. Dieser Verband kündigte damals bereits an, rechtsextreme Funktionäre zu unerwünschten Personen im Gastgewerbe zu erklären. Brandenburgs Innenminister Schönbohm erklärte bereits damals, die Bemühungen des Hotel- und Gaststättenverbandes mit seiner „Verfassungsschutzbehörde“ unterstützen zu wollen. Dagegen versuchte unsere Rechtsabteilung Stellungnahmen vom Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg zu erhalten, die bis heute nicht erfolgten. Somit konnten wir auch nicht gegen diese Absichtserklärungen vorgehen. Wir brauchten also erst einen konkreten Fall, um juristisch gegen die beabsichtigte Diskriminierung nationaler Bürger vorgehen zu können. Meine Anwesenheit während der Innenministerkonferenz 2008 im Hotel Esplanade führte nicht zu einem Hausverbot. Man erkannte mich zwar, tolerierte aber meine Anwesenheit. Erst eineinhalb Jahre später wurde ich der erste “konkrete Fall“. Somit sehe ich mich in der politischen Verantwortung, jetzt gegen die angewandte Diskriminierung vorzugehen und Sie können versichert sein, daß ich nicht locker lassen werde, bis die Gleichbehandlung auch in Deutschland wiederhergestellt ist.

Sollte das Urteil allerdings bestand haben, kann der Artikel 3 des Grundgesetzes getrost gestrichen werden, in dem es unter (3) heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Richter hat es wohlweißlich unterlassen, in seinem Urteil zu der von uns vorgetragenen Position zur Drittwirkung von Grundrechten Stellung zu beziehen.

Die Entscheidung des Landgerichtes, das Vertragsrecht über das Persönlichkeitsrecht zu stellen, bestätigt erschreckend deutlich die juristische Unterstützung für die neue menschenverachtende BRD-Politik, Kapitalinteressen höherwertiger zu beurteilen als Menschenrechte. Das Antidiskriminierungsgesetz, wie das Allgemeine Gleichstellungsgesetz genannt wird, war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar, denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor, der deutsche Gesetzgeber hatte dieses Kriterium aber später aus den Artikeln 18 und 19 entfernt. Auch dieser juristische deutsche Sonderweg muß rechtlich überprüft werden. Wir werden erst dann wissen, ob die BRD bei der nationalen Auslegung der EU-Richtlinien über die Gleichstellung künftig patriotisch gesonnene Bürger straffrei diskriminieren darf.

Berlin, den 23. Juni 2010

Dipl.sc.pol. Udo Voigt
NPD-Parteivorsitzender

Quelle: www.npd.de






 

Quelle: http://www.npd-hessen.de/
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