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22.06.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Landgericht hält Hausverbot für rechtens und läßt Diskriminierung nationaler Deutscher zu

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Berlin - Die Klage des NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt gegen das über ihn verhängte Hausverbot im Hotel „Esplanade“ in Bad Saarow (Oder-Spree-Kreis) wurde in erster Instanz von dem Landgericht Frankfurt/Oder abgewiesen. Die Richter räumten zwar ein, daß mit dem Hausverbot in sein Persönlichkeitsrecht eingriffen werde, allerdings sei dies nicht automatisch zu würdigen, sondern müsse gegen das Hausrecht der Herberge abgewogen werden. Das Hausrecht des Hoteliers umfasse auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch sei die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung berechtigt. Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar, denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor, der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber später aus den Artikeln 18 und 19 entfernt. Dadurch wurde klar, daß die Richter am Landgericht den Fall nicht entscheiden wollten.



Der Parteivorsitzende kommentiert die Entscheidung, das Vertragsrecht über das Persönlichkeitsrecht zu stellen, als Bestätigung der neuen BRD-Politik, Kapitalinteressen höher zu bewerten als die Menschenrechte und kündigte an, in Berufung zu gehen. Zudem müsse endlich einmal rechtlich überprüft werden, inwieweit die BRD bei der Auslegung der EU-Richtlinien über die Gleichstellung Sonderwege gehen kann, um durch nachträglich vorgenommene Änderungen den Willen des EU-Gesetzgebers zu konterkarieren und künftig nationale Bürger in Deutschland straffrei diskriminieren zu lassen.

Voigt wörtlich: „Die Diktatur der selbsternannten ‚Demokraten’ hat sich wieder einmal selbst bestätigt. Es wird immer deutlicher, wohin sich das System der BRD entwickelt. Die Grundrechte sollen künftig nur für willkürlich bestimmte Randgruppen der Gesellschaft gelten. Hätte ein Schwuler, ein Jude, ein Kommunist oder ein Farbiger Hausverbot erhalten, wäre der Ausgang des Verfahrens sicherlich zugunsten des abgewiesenen Gastes klar gewesen. Der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 im Grundgesetz gerät zur Farce, wenn nationale Bürger sich künftig nicht mehr darauf berufen können. Hierdurch wird die totalitäre Zivilgesellschaft noch schärfer und repressiver.“

Berlin, den 22.06.2010

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher

Quelle: www.npd.de







 

Quelle: http://www.npd-hessen.de/
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