14.05.2010
Schon im Vorfeld nahm die Diskussion um die Demonstration der Jungen Nationaldemokraten (JN) am 8. Mai in Wiesbaden teilweise groteske Züge an. Was sich allerdings im Nachhinein abspielt, entbehrt nun wirklich jedweder vernunftbegabter Grundlage. So hat ein Wiesbadener Rechtsanwalt (!) Presseberichten zufolge am vergangenen Montag beim Personal- und Organisationsamt der Stadt Wiesbaden einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingereicht. Grund (unter anderem): angebliche „Falschauskünfte“ vonseiten der Ordnungsbehörden gegenüber jenen, die die genehmigte JN-Demo hatten rechtswidrigerweise blockieren, also verhindern, wollen.
Außerdem moniert der Jurist, daß der Demo-Zug der JN in der Erbenheimer Bahnhofstraße, Wandersmannstraße und Ringstraße „Stolpersteine“ passiert habe, mit denen ermordeter jüdischer Mitbürger gedacht werde. Dies stelle „zweifellos“ einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar, meint der Anwalt, außerdem seien Straftaten wie etwa die „Störung der Totenruhe“ zu befürchten gewesen. Da unter den sogenannten „Stolpersteinen“ in der Regel niemand begraben liegt und überdies – nach Darstellung der Polizei - vonseiten jedenfalls der JN- und NPD-Mitglieder keinerlei Straftaten registriert wurden, ist diese Argumentation geradezu absurd.
Noch unsinniger ist allerdings die im Hinblick auf eben die erwähnten „Stolpersteine“ vorgebrachte Behauptung einiger Gegner der NPD und JN, die volkstreuen Demonstranten hätten diese durch Beschreiten „geschändet“. Genau genommen erregen sich die linken Gutmenschen darüber, daß nationale Demo-Teilnehmer diese Steine angeblich „mit Füßen getreten“ hätten. Nun ist es einerseits so, daß die Demo-Route ausschließlich auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig entlang führte, wobei die „Stolpersteine“ normalerweise in Bürgersteige und nicht in Verkehrsstraßen eingelassen werden. Andererseits muß man es eben in Kauf nehmen, daß in den Boden eingelassene Gegenstände hin und wieder auch einmal vom Fuß eines Passanten betreten werden.
Angesichts einer derart absurden und abwegigen Provinz-Posse sollte es den normal politisch Denkenden geradezu verwundern, wenn sich nicht in absehbarer Zeit ein Gutmensch fände, der die Aufstellung von Hinweisschildern an jedem in der Bundesrepublik in den Boden eingelassenen „Stolperstein“ forderte, auf welchen dann – folgerichtigerweise - geschrieben stehen müßte „Dieser Stolperstein darf nur von MitbürgerInnen antideutscher Gesinnung betreten werden – Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige!“ - O sancta simplicitas!
Jörg Krebs,
NPD-Landesvorsitzender Hessen
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