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25.02.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Von wegen „Volksverhetzung“ – Guten Heimflug-Plakate nicht strafbar!

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Mitten im zurückliegenden Bundestagswahlkampf haben die staatlichen Verfolgungsbehörden Hausdurchsuchungen beim hessischen NPD-Landesvorsitzenden Jörg Krebs, sowie dessen Stellvertreter Daniel Lachmann, der zugleich Kreisvorsitzender im Wetteraukreis ist, erwirkt. Hintergrund war die angebliche Verbreitung eines Wahlplakates der bayerischen NPD, welches auf einem gezeichneten fliegenden Teppich eine fremdländisch erscheinende Personengruppe abbildet, darüber der Spruch „Guten Heimflug“. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landesvorsitzenden Krebs eine Verantwortung für die angebliche Verbreitung des Plakats in verschiedenen Gemeinden des Wetteraukreises vor. Dem Wetterauer Kreisvorsitzenden Lachmann wird wiederum unterstellt, die Plakate im Wetteraukreis aufgehängt zu haben.



Hintergrund der staatlichen Verfolgungsmaßnahmen gegen unbescholtene Bürger war die Tatsache, daß die zuständigen Staatsanwaltschaften die Auffassung vertreten, daß das Plakat „volksverhetzend“, also dessen Verbreitung als Straftat gemäß § 130 StGB zu werten sei. Durch ein aktuelles und rechtskräftiges Urteil des bayerischen Oberlandesgerichtes in München sollten die hessischen Berufsverfolger in dieser Hinsicht eigentlich eines Besseren belehrt worden sein. Denn, das Oberlandesgericht hat nun entschieden: Die Botschaft des Plakats ist nicht als Volksverhetzung zu verstehen. Eine Verbreitung könne daher nicht bestraft werden. Eine Neuverhandlung des Falles sei nicht mehr notwendig. Angesichts dieses klaren höchstrichterlichen Urteils bleibt nunmehr abzuwarten, ob die hiesigen Staatsanwaltschaften jetzt ihre von vornherein haltlosen Ermittlungsverfahren gegen den hessischen NPD-Landesvorsitzenden Jörg Krebs und dessen Stellvertreter Daniel Lachmann einstellen werden.


Frankfurt, den 25.02.2010

Pressestelle der NPD-Hessen   

 

Quelle: http://www.npd-hessen.de/
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