08.03.2010
Lesezeit: etwa 1 Minute
NPD stellt Strafanzeige gegen Bonarius und Keller wegen Nötigung
»
Zur Hauptseite wechselnStefan Jagsch und Daniel Lachmann stellten Strafanzeige gegen Uwe Bonarius, der Mitarbeiter der Stadt Nidda ist, und gegen den ersten Polizeihauptkommissar Keller wegen Nötigung, da diese die Anzeigenerstatter und dessen Begleitung daran hinderten eine öffentliche Versammlung einer Islam Gemeinde in Nidda zu besuchen. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte sich mit dem Vorfall bereits letztes Jahr befasst und kam zu dem Entschluss, dass Bonarius die beiden Kreistagsabgeordneten nicht hätte daran hindern dürfen, die Veranstaltung zu besuchen und das die Behinderung an der Teilnahme rechtswidrig war.
In der Strafanzeige heißt es u. a., dass wenn die Staatsanwaltschaft der rechtlichen Wertung des Verwaltungsgerichts Gießen gefolgt wird und bezüglich des Beschuldigten Keller keine eigene als Verwaltungsakt zu erkennende Handlung angenommen wird, muss davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte Keller nicht als Täter der Nötigung in Betracht kommen kann. Da er jedoch bewaffnet und mit Hinweis auf gewaltsame Durchsetzung durch die Polizei des (rechtswidrigen) Verwaltungsakts des Beschuldigten jedoch einen gemeinsamen Tatplan verfolgt, so ist dass „bloße bewaffnete dabeistehen“ des Beschuldigten Keller ausreichend seine Mittäterschaft zu begründen. Es sei darauf hingewiesen, dass keiner der Beschuldigten auch nur ansatzweise, auch nicht nach Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Verwaltungsgericht Gießen versucht hat, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen oder das Fehlverhalten in sonstiger Form zu erklären. Auch nach der Tat halten die Beschuldigten (im Wissen um die Rückendeckung durch die politischen Vorgesetzten) an ihrer Tat fest und zeigen in keiner weise Reue. Dieses Nachtatverhalten muss zum Nachteil der Beschuldigten berücksichtigt werden.