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02.03.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Stadt Nidda zahlt 3000,-€ Schadensersatz an die Wetterauer NPD

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Nachdem bereits am 18. Juni 2009 das Verwaltungsgericht Gießen den beiden Wetterauer Kreistagsabgeordneten Daniel Lachmann und Stefan Jagsch recht gab und im Prozess festgestellt wurde, dass der Mitarbeiter der Stadt Nidda, Uwe Bonarius, die beiden Funktionäre nicht daran hätte hindern dürfen an einer Diskussionsveranstaltung der Islam Gemeinde in Nidda teilzunehmen, wurde dieser von den beiden NPD-Mitgliedern wegen Nötigung angezeigt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet. Des Weiteren forderten diese von Herrn Bonarius noch Schadenersatz für das rechtswidrige Verhalten.


Nach längerem Schriftverkehr der sich über Monate hinweg zog, willigte jedoch Ende des letzten Jahres die Versicherung der Stadt Nidda doch noch ein und zahlte den beiden NPD-Abgeordneten ein Schmerzensgeld von 3000,- Euro.


Erfreut über den Ausgang des Verfahrens äußerte sich Stefan Jagsch wie folgt: “Die NPD-Wetterau freut sich über diese großzügige Spende, so dass eine Lautsprecheranlage angeschafft und eine finanzielle Rücklage für den anstehenden Kommunalwahlkampf gebildet werden kann.“ Auch ist das Urteil und die daraus erfolgte Schadensersatzzahlung ein Denkzettel für alle selbsternannten „besseren Demokraten“. Oftmals entsteht der Eindruck man könne im K(r)ampf gegen rechts alle erdenklichen Mittel einsetzen, um die NPD an deren politischen Arbeit zu (be)hindern. Jetzt wurde ein Zeichen durch das Verwaltungsgericht gesetzt und aufgezeigt, dass auch die NPD und deren Mitglieder nicht an ihrer Arbeit gehindert werden dürfen.“

 

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