16.12.2009
Kuriose Berichterstattung über Prozeß gegen NPD-Stadtrat Peter Klose
Die Regionalzeitung „Freie Presse“ kündigte heute in ihrer Zwickauer Lokalausgabe mit einem dreispaltigen Artikel einen Prozeß gegen den örtlichen NPD-Stadtrat Peter Klose vor dem Amtsgericht der Muldestadt an. Neben einem angeblichen Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) werfe man Klose auch vor „Mitte Februar 2008 in seinem NPD-Büro an der Stiftstraße zahlreiche Exemplare einer verbotenen Schrift des Landesverbandes der ‚Jungen Sozialdemokraten’ frei zugänglich aufbewahrt“ zu haben, so das frühere SED-Blatt. Die Schrift sei von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bereits im November 2007 „auf den Index gesetzt und somit verboten worden“, weil in einem Artikel die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg geleugnet werde.
Potzblitz, diese „Jungen Sozialdemokraten“! Geschichtsrevisionismus jetzt auch beim SPD-Nachwuchs? Muß Sachsens SPD-Landeschef, der wackere Anti-Rechts-Kämpfer Martin Dulig, hier nicht sofort eingreifen?
Nun, es handelt sich offensichtlich nur um den stümperhaften Fehler eines Journalisten, der sich hinter dem Kürzel „dv“ verbirgt. Außerdem heißen die SPD-Junggenossen bekanntlich gar nicht „Junge Sozialdemokraten“, sondern etwas markiger „Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD“, kurz Jusos. Die „Jungen Sozialdemokraten“ gab es nur kurze Zeit in der untergehenden DDR. Ein Verband dieses Namens wurde am 3. Februar 1990 in Berlin gegründet, der heutige Pressesprecher der sächsischen SPD-Landtagsfraktion, Arne Grimm, war ihr Vorsitzender.
In der Sache selbst klagen die Jungen Nationaldemokraten derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Indizierung ihrer Zeitschrift. Der inkriminierte Artikel trug die Überschrift „Der Krieg, der viele Väter hatte“ – eine Anleihe beim gleichlautenden Titel eines Buches des ehemaligen Bundeswehrgenerals Gerd Schultze-Rhonhof über den Weg zum Zweiten Weltkrieg, das erstmals 2003 im Olzog-Verlag erschien.
Auch beim Vorwurf des Verwendens des Kennzeichnens einer verfassungswidrigen Organisation bleibt das endgültige Urteil der Gerichte abzuwarten. Klose hatte einen Artikel ins Netz gestellt, in dem er die Äußerung eines vorbeikommenden Teilnehmers an einer Kundgebung zum Volkstrauertag lediglich wiedergab. Diese soll nach § 86a StGB strafbar sein. Aus diesem Anlaß ließ die Staatsanwaltschaft Zwickau mehrere Durchsuchungen beim damaligen Landtagsabgeordneten Peter Klose durchführen, obwohl dieser die Verantwortung für die Netzseite von Anfang an einräumte. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof erklärte im Juni 2009 die Durchsuchung des Landtagsbüros von Klose, in dem auch ein Fraktionsmitarbeiter saß, wegen mangelnder Prüfung durch den Landtagspräsidenten für unzulässig.
Holger Szymanski
Mitglied des NPD-Landesvorstandes Sachsen / Referat Recht
Quelle: www.npd-sachsen.de