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07.12.2009

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Den Haag oder Nürnberg - Angehörige der Kundus-Opfer wollen Klage erheben!

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Erneut wird die BRD sich freizukaufen versuchen, nachdem die Angehörigen des verheerenden Luftangriffs Klage vor dem Internationalen Gerichtshof ankündigten.

Mit Wiedergutmachungszahlungen kennt man sich in der BRD aus, zumindest wenn der Empfänger der Überweisung ein Überlebender, Angehöriger oder Nachkomme ist. Das scheint sich auch bis nach Kundus (Afghanistan) herumgesprochen zu haben. So kündigten die Angehörigen der Kundus-Opfer eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof an. Allerdings wird dem wenig Aussicht auf Erfolg beschieden.



Es war offensichtlich ein militärischer Fehler, der beim angeforderten Luftangriff auf zwei Tanklastwagen nahe Kundus geschah. Bis zu 142 Tote war die Folge. Doch offiziell handelt es sich für die BRD ja nicht um Krieg. Die Verantwortung für dieses Desaster auf Seiten der Politik beschränkte sich bisher auf den Rücktritt von Franz Josef Jung (CDU). Allerdings bedeutet diese Art von „Verantwortung” nicht den Verlust der Ministerpension.

Im Wettlauf der Berliner Abgeordneten im Reichstag um die beste Ausgangsposition zur nächsten Wahl fordern alle einen Untersuchungsausschuß. Doch damit wollen sich die tatsächlichen und vermeintlichen Angehörigen der Kundus-Opfer nicht zufriedengeben. Sie kündigten nunmehr eine Klage in Den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) an. Einer Klage von Zivilisten gegen die BRD jedoch wird wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Hierzu müßte schon Afghanistan als Land aktiv werden. Daß das Regime um den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai allerdings tätig wird, stützt sich dessen Macht doch hauptsächlich auf die Präsenz der westlichen Alliierten, ist ebenso unwahrscheinlich. Folglich dürfte die Bundesregierung versucht sein, dem islamischen Recht Folge zu leisten und Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe den Angehörigen anbieten.

Daß es - wieder einmal - auf die Zahlung deutschen Steuergeldes hinausläuft, fand seine Bestätigung durch den Anwalt der Afghanen. Demnach soll er eine finanzielle Entschädigung gefordert haben. Daß damit die Sharia, das religiöse islamische Gesetz, Anwendung findet, dürfte die politischen Strategen jedoch wenig stören, schließlich haben sie selbst in den vergangenen Jahrzehnten Millionen Ausländer als billige Arbeitskräfte in die BRD gelockt und setzen nun durch einen Kuschelkurs zum Islam mit immer mehr Moscheen auf dieses neue Wählerpotential.

Doch es geht auch anders, wenn man denn wollte. Statt in Den Haag oder durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse für Aufklärung zu sorgen, könnte dies auch ein ordentliches Gericht in zum Beispiel Nürnberg tun. Erfahrung hat man ja damit. Warum dann nicht auch die politisch Verantwortlichen für den Afghanistaneinsatz? Doch wo heute noch 89jährige körperbehinderte Greise, deren Unschuld in anderen Ländern längst festgestellt wurde, vor Gericht gezerrt werden, darf man so viel Gleichheit vor dem Gesetz wohl eher nicht erwarten. Statt dessen werden wohl, neben den Zahlungen mit deutschen Steuermitteln, die militärischen Befehlempfänger als Bauernopfer präsentiert.

Quelle: www.npd-nol.de

 

Quelle: http://www.npd-hessen.de/
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