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26.11.2009

Lesezeit: etwa 3 Minuten

"Polizeimaßnahmen am 17. Oktober in Leipzig waren unverhältnismäßig und mutmaßlich rechtswidrig"

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Anhörung im Innenausschuß zur Demonstration "Recht auf Zukunft" konnte Bedenken nicht ausräumen - Teilnehmer legten Klagen ein

Im Rahmen der von der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag beantragten Anhörung im Innenausschuß sollte heute geklärt werden, was sich konkret am 17.10.2009 auf der Versammlung und den Gegenveranstaltungen der politischen Gegner zugetragen hat und wie die Vorgänge rechtlich zu bewerten sind. Nach Schilderung von Teilnehmern der nationalen Demonstration mußte angenommen werden, daß die Polizeimaßnahmen nicht den Grundsätzen des Brokdorf-Beschlusses entsprechen und die Voraussetzung eines rechtswidrigen Polizeikessel, wie sie im Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes zum sog. "Hamburger Kessel" in den 80er Jahren definiert worden sind, entsprachen. Als Sachverständige nahmen der Leiter des Ordnungsdienstes der nationalen Versammlung, Maik Scheffler, und der Leipziger Polizeipräsident Horst Wawrzynski teil.


Andreas Storr, MdL

Der NPD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Innenausschusses Andreas Storr erklärte nach der Sachverständigenanhörung:

"Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht aller deutschen Bürger und muß auch gegenüber Protestdemonstrationen linksextremistischer Gegner mit polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt werden. Die Versammlungsbehörde und die Polizei haben sich dabei versammlungsfreundlich gegenüber den Veranstaltern zu verhalten. Diese Grundsätze sind insbesondere seit dem sogenannten Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes in die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte eingeflossen.

Die heute auf Antrag der NPD-Fraktion durchgeführte Anhörung im Innenausschuß des Sächsischen Landtages konnte die Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht ausräumen. Die polizeilichen Maßnahmen gegen die ordnungsgemäß angemeldete und friedliche nationale Demonstration waren nicht angemessen und sehr wahrscheinlich rechtswidrig. Auch wenn sich der Leipziger Polizeipräsident hinsichtlich des vorhandenen Gewaltpotentials von Linksextremisten nicht festlegen konnte, bleibt die Vermutung, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu keinem Zeitpunkt - auch nicht nach den bedauerlichen Stein- und Flaschenwürfen - von Teilnehmern dieser Versammlung gefährdet waren. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ging ganz offensichtlich eher von den z.T. linksextremistischen Gegendemonstranten aus. Hier hätte die Polizei mit geeigneten Maßnahmen deren Aktionsradius im unmittelbaren Umfeld zurückdrängen müssen und damit auch der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung ‚Recht auf Zukunft’ mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand auch polizeilich durchsetzen können. Wie mir inzwischen bekannt wurde, gehen der damalige Versammlungsleiter und weitere Teilnehmer der Demonstration nun mit juristischen Mitteln gegen die polizeilichen Maßnahmen vor. Die entsprechenden Klagen sind bereits eingereicht."

Am 17. Oktober 2009 sollte in Leipzig eine Demonstration der nationalen Opposition mit dem Motto "Recht auf Zukunft" stattfinden. Nach einer polizeilichen Zählung waren seinerzeit 1.349 überwiegend jugendliche Teilnehmer erschienen, um für ihr Zukunftsrecht zu demonstrieren. Aufgrund von Blockaden durch Gegendemonstranten konnte die angemeldete Demonstration der Nationalen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. So standen die Teilnehmer seit 11.00 Uhr über Stunden in einem eingezäunten Absperrbereich. Der Beginn verzögerte sich immer wieder, weil immer neue polizeiliche Anforderungen und Maßnahmen gegen Ordner und Teilnehmer durchgeführt wurden. Zeitgleich wurden Gegendemonstranten bis auf eine Entfernung von 10 Meter herangelassen und damit auch die Voraussetzung für eine Blockade geschaffen, die man mit geeigneten Maßnahmen hätte unterbinden können.

Nach mehr als 4 Stunden Verweildauer kam es aus dem Teilnehmerkreis durch ca. 10 Personen zu vereinzelten Stein- und Flaschenwürfen, wobei unklar war, wie bei den sehr gründlichen Kontrollen der Polizei, diese Wurfgegenstände überhaupt in den abgesperrten Bereich der Teilnehmer gelangen konnte. Diese Stein- und Flaschenwürfe einiger weniger Personen führten dazu, daß die gesamte Versammlung mit einem gewaltsamen Polizeieinsatz aufgelöst wurde und bei allen 1.349 Teilnehmern eine Identitätsfeststellung erfolgte, weil es laut Polizei den Anfangsverdacht des Landfriedensbruchs aller Versammlungsteilnehmer gab.

Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

Quelle: www.npd-fraktion-sachsen.de

 

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