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20.11.2009

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Die Meinungsdiktatur wird zementiert

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Wirklich überraschend kam das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht: der Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs, der so genannte Volksverhetzungsparagraph stelle keinen grundgesetzwidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Dieses Urteil mußte von jedem halbwegs realistischen Beobachter der politischen Landschaft der Besatzer-Republik Deutschland aus folgenden Gründen früher oder später erwartet werden: die Zusammenstellung des Bundesverfassungsgerichts obliegt den etablierten Systemparteien, keinem politisch unabhängigen Gremium. Die Gewaltenteilung, wonach Legislative und Judikative streng voneinander getrennt sein müssen, wird somit konterkariert. Bei politisch brisanten Fragen und Entscheidungen sollte hierbei nicht mit unabhängigen Urteilen gerechnet werden.



Das bundesdeutsche Grundgesetz, ein von den alliierten Besatzern uns zu großen Teilen aufdiktiertes Provisorium und eine vom deutschen Volk niemals legitimierte Pseudo-Verfassung, ist die einzige „Verfassung“ der Welt, deren Normen(die dem Namen nach eigentlich schrankenlos und grundsätzlich Geltung haben sollten) durch einfache Gesetze eingeschränkt, verbogen und unterlaufen werden können. Der Gesetzgeber hat also die Möglichkeit, mittels einfacher parlamentarischer Gesetze wesentliche Grundrechte, die das Zentrum einer jeden echten Verfassung sein sollten, zu pervertieren.

So ist es möglich, daß die Systembonzen das Grundgesetz als Unterdrückungsinstrument gegen politisch mißliebige Akteure in Anschlag bringen können. Die durch Artikel 5 verbriefte Meinungsfreiheit und die im Artikel 8 garantierte Versammlungsfreiheit werden somit von den selbsternannten Gralshütern der Demokratie ad absurdum geführt.

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts untermauert nun die Möglichkeiten, kleinste Abweichungen vom Diktat der politischen Korrektheit mit drakonischen Geld- und sogar Haftstrafen zu belegen und legale politische Versammlungen aus fadenscheinigen Gründen zu verbieten. Das, was uns national gesinnten Deutschen schon seit Jahrzehnten bekannt ist, nämlich daß die BRD als Gesinnungsdiktatur bezeichnet werden muß, wurde nun gerichtlich zu Tage gefördert.

Hier werden Menschen, die sich in Büchern über die Geschichte und deren Einfluß auf die Gegenwart Gedanken machen, für Jahre weggesperrt, dort werden Jugendliche, die sich zu einer zuwanderungskritischen Äußerung hinreißen ließen, durch unverhältnismäßige Strafen ihrer beruflichen Existenz beraubt.

Die BRD zeichnet sich in Sachen Bürgerrechten durch eine beispiellose Heuchelei und Doppelzüngigkeit aus. Einerseits sperrt sie Menschen, die sich offen als systemkritisch bekennen, für Jahre hinter Gitter, andererseits überreicht sie Gegnern der russischen Regierung bzw. Bürgerrechtlern wie der Vorsitzenden der so genannten Helsinki-Gruppe Ljudmila Alexejewa das Große Bundesverdienstkreuz. Ebenso spielt sie sich als Anwältin von Regimegegnern in China auf, prangert dortige Menschenrechtsverletzungen an, ohne vor der eigenen Tür zu kehren.

Kaum ein Grundrecht, welches uns Deutschen durch das Grundgesetz garantiert ist, ist das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Weder die Gleichheitsrechte noch die Freiheitsnormen bleiben, wenn man sich die Artikel und deren Verzerrung durch einfache Gesetze vergegenwärtigt. Was ist aus der Gleichheit vor dem Gesetz geworden, wenn Triebtäter und andere seltsam Veranlagte Freifahrtsscheine erhalten, weil sie sich auf eine problematische Kindheit berufen können?

Wo bleibt hier die durch Artikel 1 zur obersten Priorität erhobene Würde der Opfer? Sind sie des Schutzes der Würde des Menschen nicht würdig?

Das in Artikel 4 geschützte weltanschauliche Bekenntnis, die Meinungsfreiheit in Artikel 5 sowie der Schutz der Ehe und der Familie in Artikel 6(man denke hier an die unsägliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe) sind Grundnormen, die längst durch ideologisch verblendete Gesetze ins Reich der Märchen überführt wurden. Diese Beschneidung der Grundrechte und ihre Reduzierung auf ein inhaltloses Blabla setzen sich mit den folgenden Artikeln des Grundgesetzes nahtlos fort.

Das Grundgesetz ist von Anbeginn seiner Existenz an eine Normensammlung, die nicht die Bürger vor dem Staat, sondern die Machthaber und deren Einflüsterer vor dem Volk zu schützen hat. Einfache, von heut auf morgen veränderbare Gesetze sind in der Lage, existenzielle Grundrechte zu bloßen Phrasen umzudichten und ganze Teile unseres Volkes von deren Inanspruchnahme fernzuhalten.

In einem Staat, in dem so was möglich ist, wollen wir nicht leben!

Daher fordern wir Nationalisten die Herbeiführung eines echten Verfassungsbildungsprozesses. Ein Prozeß, an dessen Ende eine Verfassung stehen wird, die vom deutschen Volk ausgearbeitet und bewilligt worden ist und in deren Zentrum der Erhalt des deutschen Volkes in einer sozial gerechten Volksgemeinschaft stehen wird.

Ronny Zasowk

Quelle: www.npd.de
 

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