13.11.2009
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat heute Nachmittag das Versammlungsverbot für den Jürgen Rieger – Gedenkmarsch im oberfränkischen Wunsiedel aufgehoben. Die am 31.10.2009 angemeldete öffentliche Versammlung kann somit am morgigen Samstag stattfinden.
Das Landratsamt Wunsiedel hatte die Veranstaltung am 09. November verboten. Der NPD wurde unterstellt, daß in Wirklichkeit eine Gedenk-Veranstaltung für Rudolf Heß durchgeführt werden sollte.
Der Verwaltungsgerichtshof teilte mit, daß nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme einer getarnten Veranstaltung nur dann zur Grundlage eines Versammlungsverbots genommen werden kann, wenn die Versammlungsbehörde konkrete, auf diese Versammlung bezogene Indizien für eine Tarnabsicht hat und unter Berücksichtigung möglicher Gegenindizien begründet.
Außerdem wäre zu beachten gewesen, daß der verstorbene Jürgen Rieger mit Wunsiedel nicht nur durch seinen jahrelangen Kampf um die von ihm veranstalteten bzw. geplanten Gedenkmärsche verbunden ist, sondern auch durch sein Bestreben, die von ihm für verfassungswidrig erachtete Regelung des § 130 Abs. 4 StGB („lex Wunsiedel“) einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zuzuführen. Damit ist ein Anknüpfungspunkt für die Wahl des Gedenkortes gegeben.
Berlin, den 13.11.2009
Klaus Beier
NPD-Pressestelle
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