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07.01.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Gehälterangleich in Tourismusbranche längst überfällig

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Mit Verabschiedung des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ soll sich in diesem Jahr auch der finanzielle Segen auf die Tourismuswirtschaft ergießen. Insbesondere gastronomische Großbetriebe in Mecklenburg und Pommern werden 2010 Nutznießer von Steuerersparnissen in geschätzter Höhe von 80 Millionen Euro sein.

So frohlocken nicht wenige Hotelbesitzer, daß die Herabsenkung der Mehrwertsteuer von Übernachtungs-Dienstleistungen von 19 auf 7 Prozent zusätzliche Mittel für den touristischen Ausbau schaffen. Inwiefern mit dieser nicht unerheblichen Summe auch die Niedriglöhne von Gastronomiebeschäftigten korrigiert werden, wird sich schon zur kommenden Sommer- und Urlaubshauptsaison zeigen.



Touristische Monostruktur schuf ein Heer von Billiglöhnern

130.000 Mecklenburger und Pommern, und damit jeder sechste sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, sind im heimischen Fremdenverkehr beschäftigt oder indirekt mit dem Tourismus verknüpft. Das regelmäßige Einkommen erreichte nach Auskünften des Statistischen Landesamts M-V im Jahr 2007 hingegen gerade einmal 73 Prozent des Bundesdurchschnitts.

Nach Angaben der Landesregierung (hier) lag 2006 der durchschnittliche Bruttoverdienst eines Arbeitnehmer im Gastgewerbe lediglich bei 12.331 Euro im Jahr. 2008 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Gastgewerbe bei 8,45 Euro und im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungen bei 13,93 Euro. Im Ländervergleich erhält ein Auszubildender an der Küste im dritten Lehrjahr monatlich im Schnitt 480 Euro Brutto – in Bayern sind es 731 Euro.

Betriebsgemeinschaft statt Ausbeutung

Es ist daher längst überfällig, die Lohndrückerei in vielen Fremdenverkehrsbetrieben zu beenden und das allgemeine Lohnniveau im touristischen Sektor bei Angestellten zu korrigieren. Aus nationaler Sicht sollte im Mittelpunkt des Wirtschaftsdenkens der soziale Arbeitsbegriff stehen. Das ist im herrschenden Kapitalismus nicht möglich! Denn ein allein auf Gewinnmaximierung orientierter Betrieb kann nicht die Basis eines gesunden Wirtschaftens und menschlicher Arbeitsverhältnisse sein.

Statt die Arbeitskraft von Landsleuten auszubeuten, sollten die Touristiker die Möglichkeit nutzen, um einen wahrhaften Arbeitsfrieden herzustellen, damit der Betrieb endlich als Leistungs-GEMEINSCHAFT von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstanden werden kann. Der eine bedingt unwiderruflich die ökonomische Zukunft des anderen.

Es dürfte unter den Arbeitgebern kein Geheimnis sein, daß eine loyale Betriebsverbundenheit die Leistungsbereitschaft unter Angestellten fördert, was wiederum eine Produktions- bzw. qualitative Dienstleistungssteigerung zu Folge hat. Lohnerhöhungen tragen ihren Teil zu einer Betriebsverbundenheit bei. Verantwortungsbewußte, weitsichtige Gastronomen müssen daher die aktuelle Möglichkeit sinnvoll nutzen und endlich Ausbeutung, Lohndrückerei und Unterbezahlung in der eigenen Wirtschaftsbranche beheben.

Quelle: www.npd-mv.de

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