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06.01.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Frankfurt – Anfrage „Verstöße gegen das Lebensmittelrecht durch den Einsatz von Analogkäse“

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Zahlreiche Pizzen und Brötchen werden mit Käseimitat überbacken. Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz liegt die jährliche Produktion von Analogkäse bei 100.000 Tonnen. Nach geltendem Lebensmittelrecht dürfen jedoch ausschließlich aus Milch hergestellte Erzeugnisse als „Käse“ bezeichnet werden. Der Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Michael Welsch, sieht in der Falschbezeichnung eines Produktes als Käse, welches in Wirklichkeit aus Zutaten wie Pflanzenfett, Eiweißpulver und Wasser besteht, einen Verstoß „gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:


1. Über welche Informationen verfügt der Magistrat/das zuständige städtische Amt bezüglich des Einsatzes von Analogkäse bei Lebensmitteln in Frankfurt?

2. Wie viele Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Analogkäse wurden im Jahr 2009 in Frankfurt bekannt?

3. Welche Sanktionen (Bußgelder u. ä.) zogen derartige Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Analogkäse im Jahr 2009 in Frankfurt nach sich?

4. In welchem Umfang und durch welche Behörden wird in Frankfurt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des Verbraucherschutzes in Bezug auf die Verwendung von Surrogaten, bzw. von Analogkäse bei Lebensmitteln kontrolliert?

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs
Stadtverordneter

www.npdimroemer.de

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