19.03.2002

Die - offenbar eigenmächtigen - Äußerungen von Gnadl sind nicht nur haltlos und zutiefst unverschämt, sie sind vielmehr auch rechtswidrig:
Die Verweigerung, der NPD, die mit 293 431 Stimmen den Sprung in den Kreistag schaffte und dort mit drei Abgeordneten vertreten ist, einen „Link“ zu genehmigen, stellt einen klaren Verstoß gegen das Gleichheitsgebot dar. Die Nationaldemokraten haben nicht weniger Rechte als alle anderen Parteien.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD entscheidet nicht der Vorsitzende des Kreisausschusses - Landrat Gnadl - sondern einzig und allein das Bundesverfassungsgericht.
In Anbetracht der Rechtswidrigkeit der Ablehnung und um die NPD trotzdem zu hindern, ihre grundgesetzlich gebotenen Aufgaben zu erfüllen, haben sich die Vertreter der auf den Internet-Seiten vertretenen Parteien, SPD und CDU, der Erste Kreisbeigeordnete Bertram Huke sowie Landrat Gnadl nunmehr geeinigt, die vorhandenen „Links“ solange zu streichen, bis die Nationaldemokratische Partei verboten werde.
Da dies nicht geschehen wird, sind wir gespannt, welche „Überlegungen“ die „demokratischen“ Parteien und ihre Vertreter demnächst anstellen werden, um die einzigen Interessenvertreter deutscher Interessen weiterhin an ihrer politischen Arbeit für das deutsche Volk zu hindern.
Wir sind gewappnet.
P.S.: In diesem freiheitlichsten Rechtsstaat, den es jemals auf deutschem Boden gegeben hat, sind wir immer wieder gefordert, den selbsternannten „demokratischen“ Kräften durch die Gerichte Lektionen in Sachen Demokratie erteilen zu lassen. Diese Rechtsstreite kosten viel und binden viel Geld. Wir bitten daher alle, die uns unterstützen möchten, um eine Scheck (oder Barspende) per Brief an unser Postfach Nr. 18 in 61198 Wölfersheim.