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02.11.2006

Lesezeit: etwa 5 Minuten

§ 130 StGB - Schutz oder Inquisition?

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Bericht
Warum der Deckmantel der "Volksverhetzung" inzwischen XXL-Format besitzt
"Wenn Argumente fehlen, kommt meist ein Verbot heraus" - Treffender als mit den Worten des einstigen Schauspielers und Autors Oliver Hassencamp (1921-1988) läßt sich die bun-desrepublikanische Polit-Gegenwart kaum beschreiben. Denn im freiesten und demokratischsten Deutschland aller Zeiten ist es gleichsam Machthaber-Alltag geworden, von eigenem Versagen und ideologischem Irrlauf durch geradezu hysterische Verfolgung immer mehr Andersdenkender abzulenken. Mit den Parolen "Haltet den Dieb" oder "Der Feind steht rechts" wird die durch Resignation und Bespaßung ohnehin immens getrübte Aufmerksamkeit vieler Deutscher immer perfider von existentiellen Problemen - wie dem drohenden Volkstod oder der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit abgezogen - und auf eine andere Bühne gelenkt: den für unsere Demokratie ach so überlebenswichtigen Kampf gegen Deutsche, die sich nicht schämen, Deutsche zu sein. Schauplatz dieser mit brachialer Mediengewalt geführten Kampagne ist ein Parkett, auf dem erwachsene Menschen, die gewiß den Anspruch hegen, ernst genommen zu werden, sich darum bemühen, den nicht mehr aufzuhaltenden Siegeszug nationaler und freiheitlicher Kräfte mit Methoden auszubremsen, die möglicherweise nicht ein jeder sogleich unter Begriffe wie Demokratie und Freiheit subsumieren würde. Die Rede ist von einer sogar parlamentarisch getragenen "Recht-gegen-rechts"-Plattform, deren Akteure sich immer unverhohlener öffentlicher Gewalt bedienen, um mißliebige Bürger und Parteien mundtot zu machen. Nur einige Stichworte sind: erneutes Verbotsgeschrei gegen die NPD, weitgehende Beschneidung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit und massive Ausweitung der Meinungsstrafbarkeit - bedroht doch der "reformierte" § 130 des Strafgesetzbuches immer mehr unliebsame Äußerungen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Um ihre Allmacht fürchtende "Volksvertreter" wetzen also die Klingen - doch nicht etwa, um gegen Verarmung und Perspektivlosigkeit der ihnen ausgelieferten Deutschen vorzugehen, sondern um diejenigen zu bekämpfen, die sich um Auswege aus der Krise bemühen. Um sich solchen volkstreuen Kräften aber nicht argumentativ stellen zu müssen, werden diese erst medial stigmatisiert ("Ewiggestrige", "Rechtsextreme", "Neonazis" etc.) und dann juristisch aus dem Weg geräumt. Basta! So geht Demokratie!
Dementsprechend groß war das Parlaments- und Mediengeschrei, als im September 2006 die DVU-Fraktion im Landtag von Brandenburg den Antrag einbrachte, die Potsdamer Landesregierung möge sich für eine Bundesratsinitiative mit dem Inhalt einsetzen, zur Gewährleistung des Rechtes auf Meinungs-, Informations- und Forschungsfreiheit auf eine Änderung des § 130 StGB hinzuwirken. Antragsbegründend heißt es dort (Drucksache 4/3379 des Landtages Brandenburg) sehr richtig: "Der Gesetzgeber muß sich daher insoweit zu einer Richtungsänderung durchringen (...), um zu den - vom Grundgesetz vorgegebenen - rechtsstaatlichen Maßstäben zurückzufinden". Und in einer Pressemitteilung vom 4. September 2006 führt die DVU-Fraktion weiter aus: "1994 wurde der § 130 von einer Art,ganz großer Koalition" im Bundestag um einen, 2005 um zwei weitere Absätze ergänzt (...) Faktisch geschützt werden durch diese Erweiterung keine Rechtsgüter, sondern bestimmte Auffassungen und Einschätzungen über Verbrechen des sogenannten Dritten Reiches gegen das Völkerrecht. Es ist zweifelhaft, ob die Strafbarkeit der öffentlichen Äußerung solcher Auffassungen und Einschätzungen u.a. mit der vom Grundgesetz verbrieften Freiheit von Wissenschaft und Forschung vereinbar ist". Dem DVU-Antrag folgte gleichsam auf dem Fuße massivste Kanonade von Seiten etablierter und linksextremer Stimmgabeln. So hieß es etwa aus Kreisen der selbsternannten "Sozialistischen Jugend", die DVU habe "die Maske des Biedermannes fallen gelassen" und sich "offen an die Seite der neofaschistischen NPD gestellt". Auch sich seriöser gerierende Linke geiferten geradezu vor Hetze, wie der rechtspolitische Sprecher der brandenburgischen PDS-Landtagsfraktion, Stefan Sarrach, mit den Worten bewies: "Mit dieser Initiative kommt die DVU als Wolf ohne Schafspelz daher (...) Sie sind keine Biedermänner, sondern Nazis".
Was die Frage aufwirft, worin denn aus Sicht der SED-Nachfolger das typisch Nationalsozialistische liegen soll, wenn sich eine Fraktion wie die DVU für die Freiheit des Wortes stark macht. Was für ein erschreckendes Demokratieverständnis der Stefan Sarrach und Co. tritt hier zutage, wenn nicht nur gewählte Abgeordnete als "Nazis" diskriminiert, sondern Wissenschaft und Forschung durch § 130 StGB nachgerade behindert werden dürfen - ja sogar müssen, um nicht mehrjährige Freiheitsstrafe zu riskieren! Wie eine zwischenzeitliche Verdrehung der Tatsachen aber mutet es an, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die eigentliche Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des § 130 im Jahre 1907 darin bestand, die vor allem von linksextremen Gruppierungen immer wieder geschürte Klassenkampf-Hetze unter Strafe zu stellen, nicht aber die Freiheit der Meinungskundgabe oder gar der wissenschaftlichen Arbeit!
Dessen eingedenk heißt es auf der Weltnetz-Seite des Hamburgischen Richtervereins völlig zu recht: "Hier kann nichts anderes gelten als sonst in der Wissenschaft: die Grenzen der Erkenntnis liegen nie fest, auch nicht bezüglich der Opferzahlen in Auschwitz, die im Laufe der Zeit ganz offiziell von etwa vier Million auf eine Million korrigiert worden sind, und die tatsächlich vielleicht darüber, vielleicht aber auch darunter gelegen haben. Wer kann hier verbindlich einen Randbereich bestimmen, wer die Grenzen des Gesicherten abstecken?"
Bleibt noch, die Frage zu beantworten: Qui bono? Wem nützt es, wenn die Freiheit der Deutschen, ihre Meinung in Wort und Bild auszudrücken und historische Forschung zu betreiben, durch etablierte "Volksvertreter" derart beschnitten wird? Ist es ein heimliches Wissen um ganz andere Wahrheiten als die offiziell verlautbarten? Ein Wissen, das für immer in den Tiefen des Verborgenen bleiben soll? In diese Richtung deutet jedenfalls die Tatsache, daß auch 60 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges noch immer große Teile wichtigen zeitgeschichtlichen Aktenmaterials in hermetisch verriegelten Geheimarchiven lagern und damit dem Zugriff der Forscher verborgen bleiben. Oder ist gar die Frage nach dem "Warum" schon strafbar? Der französische Dichter Honor' de Balzac jedenfalls wußte um zwei Arten von Weltgeschichte: "Die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte - die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt"
Wenn aber Strafrecht dazu mißbraucht wird, mißliebige Opposition zu verfolgen, verlagert sich die politische Auseinandersetzung aus den Parlamenten in die Gerichte. Doch sie wird nicht verstummen. Denn die mutmachende Geschichte der Deutschen zeigt, daß gerade in größter Bedrängnis immer wieder Streiter für Wahrheit und Gerechtigkeit aufstehen, die mit dem als Märtyrer verbrannten Johannes Hus ausrufen: "Die Wahrheit siegt, aber sie kann nur siegen, wenn sie gesagt wird".

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