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15.02.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des SPD-Ortsverbandes in Büdingen

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Strafanzeige

 

gegen den Vorsitzenden des SPD-Ortsverbandes in Büdingen, Herrn Heinrich Sperl (wohnhaft, Münchholring 2,63654 Büdingen - Vonhausen) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §§ 186, 187 und 188 des StGB, sowie weiterer in Frage kommender Straftaten.

 

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Nach einem Artikel der im Büdinger Bote vom 08.12.2010 (Kopie liegt anbei) erschienen ist, gibt der Artikelverfasser folgendes wieder: „Die Bürger dürfen es nicht zulassen, dass die Neo-Nazis – ähnlich wie die Nazis – wieder über das Pflaster unserer Stadt marschieren. Wir sagen nein zu den Nazi-Verherrlichungen.“
Parteien sind keine Beleihungsfähige Gruppe, jedoch wird in der zitierten Aussage nicht die Partei angegriffen, sondern die Person die ihr demokratisches Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnimmt, indem diese als Nazis bezeichnet werden.

 

Auch die folgende Formulierung richtet sich nicht gegen die NPD, sondern die Parteivertreter die als Einzelperson beleidigungsfähig sind: „Die Büdinger Bürger sagen nein zu den Neonazivertretern, die sich rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklaration ablehnen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson billigen, die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen.“

 

Für die NPD stelle ich hiermit aus allen rechtlichen Gründen Strafantrag und bitte, vom Fortgang der Ermittlungen unterrichtet zu werden.

 


Mit freundlichen Grüßen


Daniel Lachmann
Vorsitzender des Ortsverbandes
und Stadtverordneter in Büdingen
 

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www.youtube.com/watch

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