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21.05.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Spät kommt ihr, doch ihr kommt: Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungsverfahren gegen Jörg Krebs und Daniel Lachmann ein

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Eine Woche vor der Bundestagswahl 2009 wurden auf richterliche Anordnung hin die Wohnungen des hessischen NPD-Landesvorsitzenden und damaligen Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl, Jörg Krebs, sowie dessen Stellvertreters Daniel Lachmann von der Polizei durchsucht und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf „Volksverhetzung“ gegen beide NPD-Verantwortungsträger eingeleitet. Grund: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft unterstellte Lachmann, er hätte als Wetterauer Kreisvorsitzender der sozialen Heimatpartei Wahlplakate im Wetteraukreis aufgehängt, die die Aufschrift „Guten Heimflug“ trugen. Jörg Krebs wurde wiederum vorgeworfen, er hätte die Aufhängung der zu Unrecht inkriminierten Plakate „initiiert“. Die Polizei beschlagnahmte jeweils den privaten PC der zu unrecht Verfolgten, sowie einen weiteren PC, der Eigentum der Wetterauer Kreistagsfraktion der NPD ist und sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz Daniel Lachmanns befand.

 

Mit mehreren Beamten drangen die staatlichen Verfolgungsorgane in die Privatsphäre zweier bis dato völlig unbescholtener nationaler Bürger ein, um im Falle Jörg Krebs’ selbst Betten und Küchenschränke nach den besagten Plakaten zu durchsuchen. Ohne Erfolg. Weder fand die Polizei derartige Plakate, noch Beweise dafür, daß die völlig aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen der politischen Staatsanwaltschaft zutreffend waren. Der Fall sorgte seinerzeit bundesweit für Aufsehen, da selbst die BILD-Zeitung und der Hessische Rundfunk (hr) darüber berichteten. Möglicherweise war genau das die Haupt-Intension der Gesinnungszensoren, denn jedem halbwegs objektiven Beobachter war von vornherein klar, daß die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wohl nie zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung führen würden. Zwischenzeitlich hatte das bayerische Oberlandesgericht in München nämlich die ungeliebten Plakate als nicht strafbar im Sinne des § 130 StGB („Volksverhetzung“) eingestuft.

 

Trotzdem dauerte es weitere drei Monate, bis auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft erkannte, daß die Verfahren gegen Daniel Lachmann und Jörg Krebs einzustellen waren. Daß das entsprechende Ermittlungsverfahren nach nunmehr acht Monaten sang- und klanglos eingestellt wurde, ist erfreulich; es macht aber die Schmach einem solchen als völlig Unschuldiger ausgesetzt gewesen zu sein, bei weitem nicht wieder gut.“

 

Frankfurt, den 21.05.2010

Pressestelle der NPD-Hessen

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