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23.02.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Strafanzeige gegen Landrat Arnold eingestellt

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- NPD legt Beschwerde gegen Einstellung ein
 
Die Staatsanwaltschaft Gießen lehnt die Einleitung eines Verfahrens wegen des Verdachts auf Untreue gegen den Wetterauer Landrat Arnold ab. Dies teilten sie in einem Schreiben an den Prozessbeauftragten RA Dirk Waldschmidt mit. Die Staatsanwaltschaft sah keine hinreichenden Gründe wegen des Verdachts der Untreue von Steuergeldern, und auch im Punkt der Neutralitätspflichtverletzung in der Anbringung eines Anti-NPD Transparentes zur NPD-Demonstration am 07.November 2009 in Friedberg am Kreishaus sah man keinen Anlass für eine Einleitung eines Verfahrens. Die NPD-Fraktion beauftragte nun den Rechtsanwalt eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzulegen.
 
Der stellv. Fraktionsvorsitzende Daniel Lachmann äußerte sich hierzu folgendermaßen: „Landrat Arnold hat mit seinem antidemokratischen Verhalten eine Grenze überschritten. Deshalb werden wir alles daran setzen, dass Arnold´s widerliches Verhalten Konsequenzen für ihn haben wird und er hierfür bestraft wird. Vor allem predigen die hohen Herren allesamt, sie würden sich für ein friedliches Miteinander der Menschen im Wetteraukreis einsetzen. Stattdessen werden Probleme, die es zwischen Ausländern und eben der heimischen Bevölkerung gibt, einfach übersehen und nicht in der Öffentlichkeit zur Sprache gebracht. Es wird so getan, als gebe es Übergriffe von Ausländerbanden auf deutsche Jugendliche nicht. Auch soll den Kindern und Jugendlichen in den Schulen Toleranz und Gleichbehandlung der Menschen beigebracht werden. Aber „die Rechten“ werden als „das Böse“ überhaupt dargestellt und es wird dazu aufgerufen, eine friedliche und genehmigte Versammlung zu stören und am besten ganz zu verhindern. Auch Landrat Arnold sollte sich noch mal das berühmte Zitat: „Die Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ vor Augen halten und moralisch darüber nachdenken!“

 

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