18.02.2010
Die NPD-Fraktion im Wetterauer Kreistag hat beim Landgericht Gießen gegen Landrat Arnold eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Auch wurde über eine Dienstaufsichtsbeschwerde das Hessische Innenministerium aufgefordert, in derselben Sache tätig zu werden. Die NPD-Fraktion sieht in Arnolds Verhalten bezüglich der am 07. November des vergangenen Jahres stattgefundenen Demonstration in Friedberg eine Untreuehandlung und eine Neutralitätspflichtverletzung.
Der Prozessbeauftragte der NPD, RA Dirk Waldschmidt, führt in der Strafanzeige aus, dass Arnold in einem Schreiben an alle Schulen im Landkreis zur Teilnahme an der Gegendemonstration aufgerufen hatte. Arnold hat dies unter Verletzung seiner politischen Neutralitätspflicht getan. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass er für seine eigenen politischen Interessen Gelder des Kreises verwendet und damit eine Untreuehandlung verwirklicht hat. In einem Ermittlungsverfahren ist zu prüfen, ob der Landrat die Portokosten für die Schreiben aus seinem Privatvermögen beglichen hat oder die Kosten aus Geldern der öffentlichen Hand bestritten wurde. Auch muss geprüft werden, welche weiteren Personen an dem versenden der Briefe behilflich waren und sich der Mittäterschaft schuldig gemacht haben könnten.
Im Schreiben an das Innenministerium weist Waldschmidt darauf hin, dass Joachim Arnold vor der Demonstration am Kreishaus ein Transparent mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ anbringen ließ. Dies stellt nicht nur eine Verletzung der politischen Neutralitätspflicht, sondern ebenfalls auch ein gutheißen der rechtswidrigen Handlungsweise der Versammlungsbehörde dar, die bis zuletzt versucht hatte, das Grundrecht der NPD auf Versammlungsfreiheit zu beschneiden.