Mit heutigem Schreiben wurde dem Anzeigeerstatter und Büdinger Stadtverordnete Daniel Lachmann mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen den Büdinger Bürgermeister Erich Spamer ablehnt, da sich „aus der Strafanzeige keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben würden“.
Lachmann äußerte sich wie folgt zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Gießen: „Es ist eine Schande, dass die Sache ohne das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, so einfach eingestellt wird und dies, obwohl Spamer klar gegen das Beamtenrecht verstoßen hat und sich damit in einem Zeitungsartikel, der im Kreis-Anzeiger erschien, auch noch brüstete eine Veranstaltung der NPD verhindert zu haben. Wir werden weitere Schritte mit der Rechtsabteilung der NPD besprechen und Maßnahmen ergreifen, um Herrn Spamer zu zeigen, dass er sich nicht alles erlauben kann.“

