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03.02.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Stadtparlament entscheidet über den Einspruch des NPD-Kandidaten zur Gültigkeit der Bürger- meisterwahl

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In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mußten die Abgeordneten über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl entscheiden. Nachdem der NPD-Landesvorsitzende und Bürgermeisterkandidat für Büdingen, Jörg Krebs, bereits fristgerecht Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt hatte, da er aufgrund einer überhöhten Kautionsforderung für die Büdinger Stadthalle nicht ausreichend für seine Person werben konnte, meinte auch der Gemeindewahlleiter, daß der Einspruch des Kandidaten nicht ganz von der Hand zu weisen wäre und der Bürgermeister nicht befugt war, eine Kaution in Höhe von 10.000 Euro von der NPD für die Stadthalle zu verlangen. Zu Sitzungsbeginn erhielten alle Stadtverordneten ein Schreiben des hessischen Städte- und Gemeindebundes, in dem dieser ebenfalls zur gleichen Einschätzung kam.


Nicht nur, daß bereits im Vorfeld des Wahltermins teilweise heftig über die Gültigkeit der Wahl gestritten wurde, da in der Ausschreibung der Bürgermeisterstelle im Kreis-Anzeiger eine falsche Besoldungsgruppe angegeben wurde, sondern es gab auch Unregelmäßigkeiten bei der Kandidatenwahl auf der Wahlversammlung der FWG. Immerhin die Partei, die den Bürgermeister derzeit stellt.
 
Mehrere Vertreter der anderen Parteien baten um Bedenkzeit und Vertagung auf die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, um sich in die neuen Fakten, die sich aus dem Schreiben des hessischen Städte- und Gemeindebundes ergeben, einzuarbeiten. Dies fand aber bei FWG/SPD/GRÜNE keine Zustimmung und so mußte über den Tagesordnungspunkt entschieden werden.
 
Der Büdinger Stadtverordnete der NPD, Daniel Lachmann, äußerte sich wie folgt in der Sitzung:
 

Sehr geehrter Herr Luft,

meine sehr verehrten Damen und Herren,
 
selbstverständlich sollte jeder Partei zustehen, Wahlkampfveranstaltungen in Büdinger Hallen und Bürgerhäusern durchzuführen. Wo kämen wir denn hin, wenn eine Partei dies dürfte und andere nicht. In ein paar Jahren ist es dann vielleicht noch so, daß nur noch die Partei, die gerade den Bürgermeister stellt, Versammlungen dort abhalten darf.
 
Spamer hat durch die Anweisung eine hohe Kaution von meiner Partei zu nehmen, faktisch verhindert, daß wir eine große Wahlveranstaltung durchführen konnten.
 
Im Wahlkampf wurde fälschlicherweise behauptet, die NPD wolle in Büdingen einen Landesparteitag veranstalten. Mal ganz abgesehen davon, daß diese Aussage nicht zutreffend ist, sollten die Parteivertreter wissen, daß Parteitage vom Parteiengesetz vorgeschrieben werden und von allen Parteien durchgeführt werden müssen.
 
Wie Herr Bennemann in seinem Schreiben bereits richtig dargelegt hat, war die Forderung der Kaution aus mehreren Gründen rechtswidrig. Auch der hessische Städte- und Gemeindebund kommt zu diesem Entschluß, in dem zu Beginn der Sitzung verteilten Schreiben.
 
Daß auch Herrn Spamer etwas mulmig zumute ist, erkannt man daran, daß er sogar zu feige war, meine Anfrage an ihn in den Parlamentssitzungen zu beantworten.
 
Dem Einspruch des Kandidaten Krebs ist somit stattzugeben und die Wahl muß wiederholt werden.
Sollte das Parlament heute anders Entscheiden, dann werden wir eine Klage prüfen und diese ggf. beim Verwaltungsgericht einreichen.
 
Bei einer Ja-Stimme und mehreren Enthaltungen wurde der Einspruch des Kandidaten Jörg Krebs zurückgewiesen und die Wahl bei drei Nein-Stimmen für gültig erklärt.
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